Wichtige Änderungen für FahrerInnen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen
Neuregelung gilt rückwirkend ab 19. Januar 2013 auch für
bestehende Führerscheine
Stuttgart/Berlin- Unter dem Eindruck eines
EU-Vertragsverletzungsverfahrens hat das Bundesverkehrsministerium
Änderungen im Fahrerlaubnisrecht vorgenommen, die für Betroffene
weitreichende Folgen haben können. Im Wesentlichen geht es um
folgende Neuerungen:
Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E (Klein-Lkw) werden
auf fünf Jahre befristet und nur nach
Gesundheitsprüfung verlängert. Betroffen sind rückwirkend
alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Auch wenn im
dortigen Führerschein noch eine Befristung auf die Vollendung des
50. Lebensjahres eingetragen ist, verlieren diese Führerscheine
ihre Gültigkeit kraft Gesetzes nach fünf Jahren ab Erteilung. Die
InhaberInnen solcher Führerscheine sind aufgefordert, ihre
Führerscheine umzutauschen, um die Eintragungen an die neue
Rechtslage anzupassen. Für Fahrerlaubnisse, die zwischen 1. Januar
1999 und 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher
bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Dieser
Personenkreis muss nichts veranlassen. Gleiches gilt für Inhaber
von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu
erteilt wurden; diese genießen Besitzstand und haben unbefristete
Gültigkeit.
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg benötigen mindestens die
Klasse D1 (Klein-Bus), auch wenn nur bis zu acht
Fahrgastplätze vorhanden sind. Darunter fallen auch Kleinbusse,
Bürgerbusse und Stretch-Limousinen. Ausgenommen sind dagegen
insbesondere Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten,
Katastrophenschutz, gepanzerte Limousinen und Wohnmobile. Betroffen
von der Neuregelung sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu
erteilten Fahrerlaubnisse. Dagegen genießen alle Fahrerlaubnisse
der Klasse C 1, die bis 18. Januar 2013 neu erteilt wurden,
Besitzstand. Für sie ändert sich also nichts. Bislang durften mit
der Klasse C1, C1E, C und CE Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg auch dann geführt werden,
wenn sie zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem
Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Künftig ist aufgrund der
EU-Vorgaben hierfür die Klasse D1 (Klein-Bus) erforderlich.
Die Neuregelung ist am 28. Dezember 2016 in Kraft getreten.
Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben der Fahrerlaubnisklassen
ist als Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des
Straßenverkehrsgesetzes als Straftat sanktioniert.
Mit Rückfragen können sich betroffene
Fahrerlaubnisinhaber/Innen an die für den Wohnort zuständige
Führerscheinstelle beim Stadt- oder Landkreis wenden.
Die Änderungen im Einzelnen sind in der Übersicht
dargestellt.

Text: Ministerium Verkehr Baden-Württemberg; Foto:
BMVI
02.01.2017
Was Karnevalskostüme verraten

Diplom-Psychologe Rolf Schmiel über die fünfte
Jahreszeit
Essen- Nun tanzen sie wieder und feiern sich
selbst – Jecken, Narren, oder wie immer man sie nennen will. Dabei
haben sie meist eines gemeinsam: Sie sind verkleidet. Der Griff in
die Kostümkiste kann aber genau das Gegenteil dessen bewirken, was
der Träger beabsichtigt. „Statt das wahre Ich zu verbergen, tritt
die Persönlichkeit meist offen zu Tage“, ist Diplom-Psychologe Rolf
Schmiel überzeugt. Für ein Kölner Unternehmen analysierte er im
Rahmen einer internen Studie das Kommunikationsverhalten von 83
Karnevalisten. Lesen Sie hier die Rückschlüsse, die Rolf Schmiel
aus Antworten und Persönlichkeitsprofilen der Befragten gezogen
hat. Und welchen Rat er jenen gibt, die mit den Jecken in engeren
Kontakt treten wollen …
Der Cowboy
Frei, unabhängig, männlich und mutig, so das Image des
amerikanischen Kuhhirten. Wer sich an den tollen Tagen den Colt
umschnallt und den breitkrempigen Hut aufsetzt, hat ansonsten nicht
viel zu melden. Berufliche und private Unterdrückung sind an der
Tagesordnung. Und auch sexuell läuft wenig. In der Verkleidung des
Cowboys kann das Opfer zum Täter werden, wenngleich auch nur
sinnbildlich.
Mein Rat an die Frauen: Glauben Sie von dem, was Ihnen der
Karnevalscowboy erzählt, nur die Hälfte. Fallen Sie auf keinen Fall
auf sein Macho-Gehabe rein und nehmen Sie ihn stattdessen liebevoll
in den Arm. Geben Sie ihm das Gefühl, dass Sie den weichen Kern
mehr schätzen als die angeblich raue Schale.
Der Scheich
Kaum ein Kostümball ohne Kaftan-Träger. Unter der weißen Robe
verbirgt sich oft ein knausriger Typ, dem Geld so ziemlich alles
bedeutet. Nur hat er nicht genug davon. Schon die Verkleidung
verrät die Krämerseele: Küchenhandtuch, Bettlaken, schwarze Kordel
und Sonnenbrille. Das findet sich alles kostenlos im heimischen
Hausstand. Der Sparkurs ist ihm schon in die Wiege gelegt worden,
er hing lange an Mutters Schürze und wird zu Hause auch emotional
kurz gehalten.
Mein Rat an die Frauen: Geben Sie dem Kaftan-Träger das
Gefühl, dass er zur High-Society gehört, dass er Sie beeindruckt
und Sie sich in seinem Glanz sonnen wollen. Dann tut er alles für
Sie – sofern es nicht zu teuer wird.
Die Prinzessin
In jeder Frau steckt eine Prinzessin mit immer währender
Schönheit, mit Reichtum und Macht, für die sich Männer verzehren
und ihr Leben riskieren. Zumindest erwecken Karnevalsprinzessinnen
gerne diesen Eindruck. Außerhalb der fünften Jahreszeit sieht es
aber meist ausgesprochen trostlos aus: Der Partner macht zu Hause
keinen Finger krumm, Anerkennung ist für ihn ein Fremdwort, es
hapert an Allem, ganz besonders an Schuhen, Handtaschen und
Schmuck.
Mein Rat an die Männer: Karnevalsprinzessinnen gehören mit
zu den beliebtesten Zielen maskuliner Bagger-Attacken, da sie für
jedes noch so kleine Kompliment ausgesprochen empfänglich sind. Wer
hier längerfristig landen will, muss sich von der Konkurrenz
abheben. Vielleicht damit: „Kannst du mir kurz dein Handy leihen?
Ich hab meiner Mutter versprochen, dass ich sie anrufe, wenn ich
die Frau meiner Träume treffe.“
Das Kätzchen
Katzen sind intelligent, stolz und unabhängig, sie können sich
einschmeicheln aber auch ihre Krallen zeigen. Kein Wunder also,
dass es Karneval vor zweibeinigen Katzen nur so wimmelt. Aber die
signalisierte Souveränität ist nur vorgetäuscht, sind die tollen
Tage vorbei, wird aus dem sexy Kätzchen schnell wieder die graue
Maus, die kaum einer zur Kenntnis nimmt.
Mein Rat an die Männer: Geben Sie dem Kätzchen das, was es
braucht: Zärtlichkeit ohne aufdringliche Nähe und Respekt ohne
Unterwürfigkeit. Vorsicht ist hier angebracht, sonst zieht man
schnell den Kürzeren. Auf keinen Fall den starken Max raushängen
lassen, sondern ganz behutsam vorgehen. So, wie man es auch bei
echten Katzen macht.
Der Clown
Eines der tragischsten Kostüme im Karneval. Denn der Clown ist
nicht nur geschlechtslos, er vermag auch wie keine andere
Verkleidung den Träger optisch zu verfremden. Den dem ist eher zum
Weinen zumute, statt zum Lachen, er fühlt sich zudem weder als Mann
noch als Frau akzeptiert. Weil im Alltag selten Anlass für gute
Laune besteht, wird diese nun vorgespielt – was bei den Umstehenden
aber nur selten richtige Heiterkeit auslöst.
Mein Rat: Behandeln Sie Clowns behutsam, nehmen Sie
seine/ihre Scherze ernst. Lachen Sie, ohne sich über ihn/sie lustig
zu machen. Hat sich die depressive Grundstimmung erst einmal
gelöst, kann man mit Clowns richtig Spaß haben.
Über Rolf Schmiel
Seit 1999 ist Rolf Schmiel als selbstständiger
Diplom-Psychologe, Unternehmensberater und Buchautor tätig.
Zu den Unternehmen, die mit ihm zusammenarbeiten, gehören u.a.
Audi, Coca Cola, DHL, Lufthansa, Siemens, Vodafone, Würth und
Xerox. Rolf Schmiels Veröffentlichungen in renommierten Verlagen
wie Campus und Gabal unterstreichen seine psychologische
Fachkompetenz.
Außerdem ist er als TV- und Radio-Psychologe regelmäßig in den
Medien zu erleben, u.a. in ARD, WDR und ZDF. Seine Radio-Kolumne
„Psycho-Check“ auf Radio21 hören wöchentlich über eine Million
Menschen. Der 42-Jährige lebt mit seiner Familie im Ruhrgebiet.
08.02.2016
Verbraucherschutz gestärkt
Birgit Collin-Langen mit Team nach den Abstimmungen zur EU-Pauschalreise-Richtlinie im IMCO
Neue EU-Pauschalreise-Richtlinie im Ausschuss
abgestimmt
Brüssel- Der verhandelte Kompromiss zwischen
EU-Parlament und Rat der EU zur Überarbeitung der
Pauschalreise-Richtlinie wurde heute im Ausschuss für Binnenmarkt
und Verbraucherschutz (IMCO) angenommen. "Damit wurde eine weitere
Hürde auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit und Verbraucherschutz in
der Tourismusbranche genommen", so die EVP/CDU-Berichterstatterin
Birgit Collin-Langen im Europäischen Parlament. Der Kompromisstext
muss jetzt nur noch vom Plenum angenommen werden. Dies wird
voraussichtlich im Oktober erfolgen.
Ziel der Überarbeitung der Richtlinie war die Anpassung der
Vorschriften von 1990 an den veränderten Reisemarkt und die
Aufnahme der zunehmenden und sehr vielfältigen Online-Reiseangebote
in den Anwendungsbereich. "Wir konnten die Rechte der Reisenden in
Europa deutlich stärken. Diese werden zukünftig umfassender und
besser über ihre Rechte aufgeklärt", so Collin-Langen.
Neue Buchungsmodelle, wie die Zusammenstellung einzelner
Elemente der Reise nach den Wünschen des Reisenden, und
Online-Reisebuchungen wurden neu mit in die Richtlinie
aufgenommen.
Für Buchungen im Internet, bei denen der Name des Reisenden,
seine E-Mailadresse und die Zahlungsmodalitäten übertragen werden,
gilt das volle Schutzniveau der Pauschalreise. "Bei diesen
sogenannten click-throughs, bei denen persönliche Daten
weitergereicht werden, liegt eine so enge Verknüpfung zwischen der
ersten und zweiten Buchung vor, dass das Schutzniveau einer
Pauschalreise greifen muss", erklärt die Berichterstatterin im
Anschluss an die Abstimmungen.
Falls ein Reisender, nachdem er eine Reiseleistung auf einer
Website gebucht hat, durch einen gezielten Link oder durch eine
erhaltene Email aufgefordert wird, eine weitere Reiseleistung zu
buchen, bieten die neuen Regelungen jetzt auch Schutz -
vorausgesetzt, dass diese Buchung innerhalb von 24h erfolgt. Der
Schutz bezieht sich in solchen Fällen auf die Insolvenzabsicherung
der an den ersten Anbieter geleisteten Zahlungen. Diese
Reisekombinationen werden als "verbundene Reisearrangements"
bezeichnet.
Reisende werden zukünftig standardisierte Informationen über die
entscheidenden Rechte erhalten, die sie dank der Richtlinie
genießen. "Reisende werden klar und deutlich darüber informiert, zu
welchen Bedingungen sie die Pauschalreise auf eine andere
Person übertragen können oder über das ihnen zustehende
Rücktrittsrecht, wenn ein wesentlicher Bestandteil der
Pauschalreise erheblich beeinträchtigt wird", sagt
Collin-Langen.
Wenn Reisende verschiedene Websiten nutzen, um ein verbundenes
Reisearrangement zu buchen, werden sie vor der Buchung der zweiten
Reiseleistung darüber informiert, dass jeder Leistungsanbieter
allein für die Erbringung seiner eigenen Leistungen haftbar
ist.
Falls ein Reiseveranstalter der Pauschalreise nach Abschluss des
Vertrages den Preis um mehr als acht Prozent erhöhen möchte, hat
der Reisende jetzt europaweit das Recht kostenlos vom Vertrag
zurückzutreten. Gleiches gilt auch im Fall von außergewöhnlichen
und unvermeidbaren Umständen am Ankunftsort. Wenn der
Reiseveranstalter im Fall von außergewöhnlichen und unvermeidbaren
Umständen nicht in der Lage ist, den Pauschalreisenden
zurückzubefördern, dann übernimmt dieser aber jetzt die Kosten für
den verlängerten Aufenthalt von bis zu drei Übernachtungen. "Wir
alle erinnern uns an die Aschewolke im Jahr 2010 - deshalb war eine
solche Regelung zum Schutz des Pauschalreisenden wichtig", so die
Berichterstatterin.
Nach der Verabschiedung der Pauschalreise-Richtlinie im Plenum
und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die
Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die EU-Richtlinie spätestens in
nationales Recht umzusetzen.
Text und Foto: Birgit Collin-Langen MdEP
04.06.2015
Ein Stück Natur für Balkon und Terrasse
Abwechslungsreiche Bepflanzung leistet wertvollen Beitrag
zum Umweltschutz
von Jana Volk
Bunt, fröhlich und duftend präsentiert sich der Frühling. Mit
den ersten warmen Sonnenstrahlen zieht es auch die Hobbygärtner
nach draußen, die es kaum mehr erwarten können, sich endlich wieder
ihrer Lieblingsbeschäftigung zu widmen.
Laut Auskunft der Deutschen Gartenbaugesellschaft (DGG)
verbringen 20 Millionen Menschen hierzulande ihre Freizeit mit der
Pflege eines eigenen Gartens. Auch wem nur ein Balkon oder eine
Terrasse zu Verfügung steht, braucht auf den Traum von seiner
persönlichen Wohlfühl-Oase nicht zu verzichten.
„Die Beschäftigung mit Blumen und Pflanzen macht einfach
Spaß und ist ein Ganzjahres-Hobby, das sich selbst auf kleinstem
Raum verwirklichen lässt“, erklärt Sandra von Rekowksi von der
Deutschen Gartenbau-Gesellschaft in Berlin die Renaissance, die
derzeit das Gärtnern wieder erlebt. „Die Vielfalt der Pflanzen, das
Hegen und Pflegen, sie vom kleinen Setzling zu einer kräftigen
Pflanze heranwachsen zu sehen, dient als beruhigender Ausgleich zu
unserem hektischen Alltagsleben und ist auch ein sozialer Aspekt,
der bei immer mehr Menschen Anklang findet.“
Den zeitigen Start in die Frühjahrssaison machen
Stiefmütterchen, Primeln, Vergissmeinnicht und die
Edelgänseblümchen Bellis. Traubenhyazinten, kleine Narzissen und
Mini-Tulpen bilden eine reizvolle Ergänzung dazu. Mit ihren
verschiedenen Formen und strahlenden Farben lassen sie manchen
trüben Frühlingstag einfach vergessen. Wenn allerdings starke
Nachtfröste drohen, sollte man die Pflanzen entweder abdecken oder
gleich ganz ins Haus holen.
Nach den Eisheiligen haben Blumenfreunde dann die Qual der Wahl:
Ob Fuchsien, Topfmargariten, die allseits beliebten Geranien,
hängend, stehend oder mit Zitronenduft, Wandelröschen oder
Enzianbäumchen. Wer es etwas ausgefallener liebt, wählt vielleicht
Exoten. Selbst Mini-Teiche auf dem Balkon sind heute keine
Seltenheit mehr.
Die Bandbreite der dafür angebotenen Pflanzen ist einfach
riesig. Umso wichtiger ist allerdings: Das gesunde Gedeihen hängt
zum großen Teil auch vom jeweiligen Standort ab. Sonnenanbeter
wollen nun einmal nicht den ganzen Tag im Schatten vor sich hin
vegetieren und umgekehrt. Vor dem Kauf sollte man sich deshalb
gründlich informieren.
Beim Thema Gestaltung heißt es: Erlaubt ist was gefällt, aber
farbenfroh, vielfältig und heimisch ist Trumpf. Und das aus gutem
Grund: „Viele der bunten Pflanzen locken vermehrt Insekten an und
dienen ihnen als lebenswichtige Nahrungsquelle. Wie wichtig diese
kleinen Tierchen für die Pflanzenvermehrung sind, allen voran die
Honigbienen, die den größten Teil aller Nutz- und Wildpflanzen
bestäuben und damit für unser Ökosystem unentbehrlich sind, wird
leider viel zu oft vergessen“, bedauert Sandra von Rekowksi diesen
Umstand.
Wer seinen Speiseplan um selber gezogene Cocktailtomaten,
Paprika, Zucchini, Pflücksalat oder Radieschen ergänzen möchte,
liegt voll im Trend der Zeit. Unter dem Schlagwort „Urban
Gardening“ findet der eigene Anbau von Kräutern und Gemüse in immer
mehr Städten Liebhaber.
Mit ihren kleineren Früchten sind Gemüsepflanzen für den
Minigarten außerdem schnell erntereif. In ausreichend großen
Gefäßen lassen sie sich mit relativ geringem Pflegeaufwand
problemlos heranziehen. Für Pflücksalat reicht bereits eine
Pflanzschale mit einem Durchmesser von etwa 15 cm. Nach drei Wochen
kann man die ersten Blätter - immer von unten her - ernten.
Radieschen in einem Blumenkasten ausgesät, sind nach 6 Wochen
bereit zum Verzehr. Regelmäßiges Gießen - am besten mit
Regenwasser - und Düngen sind trotz aller Pflegeleichtigkeit
aber Pflicht.
Doch vor dem Kauf geht hier ausnahmsweise Studieren über
das voreilige Probieren: Wer die Pflanzen selbst vorziehen möchte,
sollte die im Handel angebotenen Samentütchen hinsichtlich ihrer
Beschreibung genau lesen. Die Bezeichnung „besonders gut für
Terrasse oder Balkon geeignet“, erspart Fehlkäufe. Als Faustregel
gilt: Pflanzen über 1 m Wuchshöhe sind für Balkone schon durch ihre
Windanfälligkeit eher ungeeignet.
Beim Thema Kräuter gerät Sandra von Rekowski geradezu ins
Schwärmen: „Thymian, Lavendel, Rosmarin oder Schnittlauch sind
genügsam und brauchen wenig Platz, vermitteln ein mediterranes
Feeling und duften einfach unglaublich gut. Gleichzeitig sind diese
Pflanzen für Anfänger sehr unkompliziert und gehören in der
heimischen Küche einfach dazu.“
Kräuter wollen aber regelmäßig geerntet werden. „Gerade beim
Schnittlauch läuft man sonst Gefahr, dass der Geschmack abnimmt und
die Pflanze schwächelt. Dabei ist gerade Schnittlauch im
Nachwachsen beinahe unermüdlich.“
Auch Pfefferminze empfiehlt die Geschäftsführerin der DGG. In
Töpfe oder Kästen ausgesät, können die ersten Blätter schon nach
drei Wochen gepflückt werden. Für einen kleinen Teevorrat genügt
es, die Blätter drei bis vier Tage an einem windgeschützten Ort zu
trocknen und danach in einer gut schließenden Dose
aufzubewahren.
Genauso wichtig wie die sorgfältige Auswahl der Pflanzen sind
die richtigen Pflanzgefäße. Originelle Behältnisse sind oft auf
Flohmärkten oder Tauschbörsen, bei denen zusätzlich noch
Gartenutensilien angeboten werden, günstig zu erwerben. „Aber bitte
nicht direkt in die Übertöpfe setzen“, mahnt die Expertin an, da
sonst die Wurzeln direkt im Wasser stehen und Schaden nehmen.“
Ob die Töpfe aus Ton oder Plastik bestehen, ist Geschmackssache,
kommt aber durchaus auch auf die Pflanzen selbst an. So fühlen sich
die wärmeliebenden Kräuter in Tontöpfen sehr wohl, während
Gemüsepflanzen durch ihren hohen Wasserbedarf besser mit
Plastiktöpfen zurechtkommen.
Vom Kauf von zu billiger Pflanzenerde sollte man besser
die Finger lassen, rät Sandra von Rekowksi, da diese oft Rückstände
aller Art enthalte. Hochwertige Blumenerde komme der Gesundheit der
Pflanzen und damit letztendlich dem Verbraucher entgegen. Wer seine
Erde mit wertvollem Kompost mischen möchte, kann sich bei den
städtischen Kompostieranlagen informieren. Oft ist es möglich,
kleine Teilmengen dort günstig zu erwerben.
Für Einsteiger und Fortgeschrittene gleichermaßen gibt es zum
Schluss noch einen Extra-Tipp für die Blumenwiese auf dem Balkon:
„Einfach eine niedrig bleibende Wildblumenmischung aussäen.“
Pflegeleicht und kunterbunt, wächst diese abwechslungsreiche
Blumenpracht bis in den Herbst hinein. Einem angenehmen Aufenthalt
auf Balkonien steht somit nichts mehr im Wege - und Hummeln,
Bienen, & Co. dürfte das natürlich ganz besonders freuen.
Weitere ausführliche Informationen rund um das Thema Garten gibt
es auf den Internetseiten der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft
unter: www.dgg1822.de
18.04.2015
Natur für Balkon und Terrasse - Bilderalbum
Führungszeugnis jetzt online im Internet beantragen
Wer ein
Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang
sparen
Bonn- Mit dem elektronischen
Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im
Internet beantragt und bezahlt werden. Der Parlamentarische
Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) Ulrich Kelber hat zusammen mit Heinz-Josef
Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, den ersten
Online-Antrag gestellt.
Premiere im Bundesamt für Justiz (BfJ): Das neue Internetportal
für Online-Anträge ist gerade freigeschaltet worden,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes in Bonn blicken
erwartungsvoll auf den Bildschirm eines Laptops. Ulrich Kelber legt
seinen Personalausweis auf ein kleines, schwarzes Kästchen, macht
ein paar Mausklicks, zückt seine Kreditkarte – und dann ist es auch
schon geschehen. Als erster Nutzer hat Kelber ein Führungszeugnis
online im Internet beantragt. Schon bald wird er das amtliche
Dokument in seinem Briefkasten finden.
Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und
Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten Lebenslagen ein
Führungszeugnis vorlegen, sei es bei der Bewerbung um einen
Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der
Aufnahme eines Gewerbes. Heinz-Josef Friehe, Präsident des BfJ,
betont die Vorteile des Online-Antrags: „Keine Warteschlange, keine
Beschränkungen durch Öffnungszeiten, das Internetportal ist an
allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar. Damit haben wir ein
System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am
heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland.“
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue
elektronische Personalausweis, der für die Online- Ausweisfunktion
freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf
diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag
stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen
Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die
entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels
nutzen.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem
Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ
beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich
in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht
häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich
senken.
Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche
Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem
Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen
sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges
Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden
einschätzen zu können.
Staatssekretär Ulrich Kelber, für Verbraucherinteressen
besonders engagiert, sieht in der Online- Antragstellung einen
weiteren Schritt in Richtung auf eine verbraucherfreundliche,
effiziente Verwaltung: „An jedem Arbeitstag erstellt das BfJ 17.000
Führungszeugnisse und 1.400 Auskünfte aus dem
Gewerbezentralregister. Schon wenn nur ein Teil der Anträge
unmittelbar beim BfJ gestellt wird, ist das eine große Entlastung
für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch für die Kommunen, da
diese weniger Personal für die Beantragung vorhalten müssen.
Allerdings soll das Online-Portal die klassische Antragstellung
nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin
persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden.“
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim
Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben.
Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch
Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse
werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post
zugeschickt. Das Online-Portal zur Beantragung von
Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de
17.09.2014
Sicherheitshinweis für Geschirrspüler der Marken Bosch, Siemens, Neff, Constructa sowie Junker+Ruh
Geräte werden
kostenfrei repariert - Konsumenten sollten Geräte aus den
Produktionsjahren 1999 bis 2005 überprüfen
München- Die BSH Bosch und Siemens
Hausgeräte GmbH ruft Besitzer von Geschirrspülern der Marken Bosch,
Siemens, Neff, Constructa sowie Junker+Ruh, die zwischen 1999 und
2005 produziert wurden, auf, zu überprüfen, ob ihr Gerät von der
aktuellen freiwilligen Sicherheitsmaßnahme des Unternehmens
betroffen ist. Ziel der bereits seit Ende August laufenden Aktion
ist es, möglichst viele Besitzer potenziell betroffener
Geschirrspüler zu erreichen. Die Geräte können aufgrund eines
fehlerhaften elektronischen Bauteils im Bedienfeld möglicherweise
überhitzen, was in äußerst seltenen Fällen zu einem potenziellen
Brandrisiko führen kann.
Konsumenten können über die Internetseite www.dishcareaction.de oder die
gebührenfreien Telefonnummern 00800-19 08 19 08 oder 0800-90 60 100
überprüfen, ob ihr Gerät betroffen ist. Betroffene Geräte werden
kostenfrei vor Ort repariert. Alternativ erhalten die Besitzer
betroffener Geräte einen Sonderrabatt beim Kauf eines Neugeräts der
Marken Bosch, Siemens, Neff und Constructa.
„Die Sicherheit unserer Kunden hat für uns oberste Priorität.
Deshalb führen wir diese Maßnahme durch. Besitzern betroffener
Geräte empfehlen wir, diese nur unter Aufsicht zu benutzen, bis die
Reparatur erfolgt ist oder das Gerät durch ein Neues ersetzt wurde.
Wir entschuldigen uns bei allen betroffenen Konsumenten für etwaige
Unannehmlichkeiten im Rahmen dieser Sicherheitsaktion“, erklärt
Pressesprecherin Stephanie Reuter.
Die BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH ist mit einem Umsatz
von rund 9,8 Mrd. Euro im Jahr 2012 und über 46.000 Mitarbeitern
ein weltweit führendes Unternehmen der Hausgerätebranche. Die BSH
produziert in 40 Fabriken und ist mit über 70 Gesellschaften in 50
Ländern vertreten.
BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH, Presse
27.11.2013
Der aktuelle SPEYER-KURIER Tipp: 30. November ist letzter Tag zum problemlosen Wechsel Ihrer Autoversicherung
Ein
kleiner Führer durch den Dschungel unterschiedlichster
Vertragsangebote
Von Alexander Knoop
Pfennigfuchser haben jetzt wieder Hochsaison. Denn
bis Ende November können sie ihre Autoversicherung kündigen, ohne
dass die ansonsten notwendigen Anlässe wie Fahrzeugwechsel oder
Schadenfall vorliegen müssen. Nicht nur die sprichwörtlich
sparsamen Schwaben suchen deshalb nach Alternativen, um ihre
Beitragszahlungen zu reduzieren, und bedienen sich dabei in
zunehmendem Maße des Internets.
Für die Versicherungsgesellschaften gilt die Autosparte seit
jeher als Türöffner, weil sie hoffen, mit dem neuen Kunden auch
andere Verträge abschließen zu können. Dementsprechend heiß
umkämpft ist das Kfz-Geschäft, das zudem seit Jahren defizitär
verläuft. Pro Euro Einnahme müssen die Unternehmen durchschnittlich
mit 1,15 Euro Aufwand rechnen, den Schäden und Kosten verursachen.
Denn die Unwetter der jüngeren Vergangenheit haben nicht allein die
Gebäude-, sondern auch die Kaskoversicherer gebeutelt.
Nicht zuletzt derartige Einflüsse führen dazu, dass die
Versicherungsbeiträge häufig auch dann steigen, wenn sich die
persönlichen Risikomerkmale wie etwa der Schadenfreiheitsrabatt
verbessert haben. Um dieser Entwicklung zu begegnen, bedienen sich
kundige Zeitgenossen, wie auch auf dem Energie- und
Tourismussektor, einschlägiger Internet-Portale zum Vergleich von
Preisen und Leistungen in der Hoffnung, günstigere Lösungen finden
zu können.
Wie heftig die Bedeutung des Netzes als Informations- und oft
auch Abschlussbörse gewachsen ist, hat jetzt Prof. Horst
Müller-Peters nachgewiesen, der Chef der Forschungsstelle
Versicherungsmarkt am Institut für Versicherungswesen der
Fachhochschule Köln. In einer Studie für das Goslar-Institut, eine
Einrichtung der Versicherungsgruppe HUK-Coburg, stellte er mit
Nachdruck fest: „Auch beim Abschluss von Kfz-Versicherungen geht am
Internet künftig kein Weg vorbei“.
Zwischen 2007 und heute haben sich die Online-Ab-schlüsse von
Auto-Policen von neun auf 23 Prozent erhöht. Gleichzeitig
verringerte sich die Zahl der Kfz-Halter, die einen
Versicherungsvertreter, -makler oder das Büro einer Gesellschaft in
Anspruch nahmen, von zuvor 75 auf nur noch 40 Prozent. Beide
Wege
frequentieren inzwischen 37 statt früher 16 Prozent der Kunden; sie
informieren sich im Netz, schließen aber offline ab. Experten
erwarten, dass vor allem die mit dem Internet aufgewachsene jüngere
Generation ihre Unterschrift verstärkt online leisten wird. „Der
digitale Konsument krempelt den Kfz-Versicherungsmarkt um“, zog
Müller-Peters ein vorläufiges Fazit.
Er wies allerdings auch darauf hin, dass kein Vergleichsportal
die vollständige Markttransparenz liefern kann. Denn niemand hat
alle Gesellschaften mit sämtlichen Tarifen in seinem Bauchladen,
und außerdem verfolgen die Internet-Anbieter handfeste eigene
Interessen wie nämlich Provisionen in einem Ausmaß, dass manchem
gestandenen Außendienstler das Wasser ins Auge treiben dürfte.
„Check24“ ist als vermeintlich unabhängige Instanz aktuell
Marktführer, dem die im Auftrag von HUK-Coburg arbeitende
„Transparo“ am nächsten kommen dürfte. Hinter „Autoversicherung.de“
steht die Sparkassen-Finanzgruppe, und „Preisvergleich.de“ tritt
mit diversen Untertiteln immer aggressiver auf, um mit
Breitenwirkung noch günstigere Konditionen aushandeln zu
können.
Einen brauchbaren Überblick liefert die Website www.nafi-auto.de, ein
Softwareanbieter für Makler, bei dem sich Verbraucher zwar
informieren, aber nicht abschließen können. Dazu müssen sie dann
schon einen Makler aufsuchen, der mit dem betreffenden Unternehmen
zusammenarbeitet.
Tabellen wie in längst vergangenen Jahren, mit denen sich auf
Anhieb die am wenigsten teuren Gesellschaften ausmachen ließen,
haben ausgedient. Heute bekommt jeder Versicherungsnehmer seine
ganz individuelle „Tarif-DNA“, wie es Marco
Morawetz vom Rückversicherer General Reinsurance nannte,
besser bekannt unter dem früheren Namen Kölnische Rück. In einem
sogenannten Scoring werden über 50 Daten des Fahrzeugs, des
Vertrags einschließlich der Deckungsumfänge, Ausschlüsse und
Einschränkungen sowie des Fahrers ausgewertet, aus denen sich rein
theoretisch mehr als zehn Trillionen Risiko-Kombina-tionen ergeben
– das ist eine Zahl mit 19 Nullen.
Wem dies zu beschwerlich ist, der kann selbstverständlich auch
die Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentralen in Anspruch
nehmen. Deren Dienste sind jedoch in der Regel gebührenpflichtig
und dazu geeignet, die erhoffte Ersparnis wettzumachen.
Üblicherweise kann ein Versichererwechsel mit einem zwischen 50 und
100 Euro günstigeren Jahresbeitrag honoriert werden, nur selten
aber mit mehr als 200 Euro. Auch wenn es die Assekuranz nur ungern
hört, so gilt trotzdem: Das Neugeschäft mit seinen auf den ersten
Blick attraktiven Angeboten wird von den Bestandskunden
subventioniert.
Es gebe sich somit niemand dem Trugschluss hin, die in manchen
Lockvogelofferten vollmundig in Aussicht gestellten, bis zu
vierstelligen Beträge sparen zu können. Und auch den umfassenden
Versicherungsschutz zum Nulltarif kann selbst das virtuelle
Zeitalter (noch) nicht bieten. Zudem sind keine Bestrebungen
bekannt geworden, dass etwa der Versicherungsvertreter klassischer
Ausprägung unter Artenschutz gestellt werden müsste, weil er
auszusterben droht.
23.11.2013
Geplantes Landesmarktrecht: IHKs sehen Gefahr einer Insellösung
Ludwigshafen- In einer gemeinsamen
Stellungnahme kritisiert die Arbeitsgemeinschaft der
rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) den
derzeitigen Referentenentwurf eines Landesgesetzes über Messen,
Ausstellungen und Märkte – sowohl aus rechtlicher Sicht, als auch
aus praktischen Erwägungen.
Der Gesetzentwurf löst die bisherigen Regelungen über Messen,
Ausstellungen und Märkte aus der bundesgesetzlichen Gewerbeordnung
heraus und führt diese in ein eigenes Landesgesetz mit zusätzlichen
neu definierten Markttypen über. Dies führt aus Sicht der IHKs
dazu, dass eine „Insellösung“ für Rheinland-Pfalz geschaffen
wird. Rechtsunsicherheiten vor allem für überregional
beziehungsweise bundesweit tätige Aussteller, aber auch bei den
Genehmigungsbehörden scheinen programmiert.
Das Gesetz sieht ferner vor, dass künftig an Feiertagen in
Rheinland-Pfalz ausnahmslos keine Messen, Ausstellungen oder Märkte
mehr zugelassen werden. Die IHKs befürchten einen erheblichen
Wettbewerbs- und Standortnachteil für das Land Rheinland-Pfalz, da
andere Bundesländer solche Veranstaltung auch an Feiertagen
erlauben. Zudem würde sich ein solches Festsetzungsverbot erheblich
auf die regionalen Gewerbeausstellungen und die sogenannten
Gewerbeschauen auswirken, die aufgrund ihrer Charakteristik meist
als Jahrmarkt festgesetzt werden: Der Entwurf verbietet zusätzlich
an Sonntagen alle Jahrmärkte oder Spezialmärkte, auf denen neue
Waren angeboten werden. Das könnte das Aus für Gewerbeschauen in
Rheinland-Pfalz bedeuten.
In die Irre führe zudem, dass acht „Marktsonntage“ als Ausnahme
zugelassen werden sollen, denn der Referentenentwurf sieht vor,
dass an diesen Tagen nur die neu definierten „Floh- und
Trödelmärkte“ und die sogenannten “privilegierten Spezialmärkte“
möglich sein sollen. Außerdem soll die Zahl der Marktsonntage durch
die ohnehin meist bereits bestehenden verkaufsoffenen Sonntage
vermindert werden.
Die IHKs hätten sich eine einfachere Regelung über das
rheinland-pfälzische Sonn- und Feiertagsgesetz gewünscht, wie es
sie in anderen Bundesländern gibt. Rechtsunsicherheiten im
Gewerberecht, die vor allem überregional tätige Marktbeschicker
betreffen, sowie Unsicherheiten bei Verbraucherausstellungen hätten
vermieden werden können. Marktveranstaltungen, Messen und
Ausstellungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres
Wirtschaftslebens. Sie können der Belebung der Innenstädte und des
Tourismus dienen. Die IHKs setzen sich daher weiter für eine
maßvolle Lösung ein, die den Interessen der Marktveranstalter und
des stationären Einzelhandels gerecht werden - und
gleichzeitig den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe
berücksichtigen. http://www.pfalz.ihk24.de
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Presse
25.04.2013
IHK-Umfrage zum Rundfunkbeitrag - GEZ-Gebühren: massive Mehrbelastung für Filialbetriebe
Ludwigshafen- In einer Kurzumfrage der
Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz zum neuen
Rundfunkbeitrag bestätigen insbesondere Filialbetriebe, dass sie
sich zum Teil mit drastischen Erhöhungen der Rundfunkbeiträge
konfrontiert sehen.
Die IHK Pfalz hat in einer Kurzumfrage ihre Mitgliedsunternehmen zu
den Auswirkungen der neuen Rundfunkabgabe befragt. Die Ergebnisse
zeigen, dass vor allem Filialbetriebe von der Neuregelung
benachteiligt werden und zum Teil massive finanzielle
Mehrbelastungen hinnehmen müssen. Diese Erhöhungen erreichen in der
Spitze fast 500% der bisherigen GEZ-Gebühr. Zahlte z.B. ein Betrieb
aus dem Bereich Handel bisher rund 3.000 Euro pro Jahr an
Rundfunkbeiträgen, erhöhen sich diese nun massiv auf 17.500 Euro
pro Jahr. Auch andere Handelsbetriebe klagen über massive
Steigerungen, die mehr als 100% der bisher entrichteten Abgaben
ausmachen. Ähnlich stark betroffen sind auch pfälzische Speditionen
sowie Dienstleistungsbetriebe, wie z.B. Logistikdienstleister und
Kreditinstitute, die rund 30 bis 50% mehr bezahlen müssen als vor
der Systemumstellung. Von der neuen Regelung profitiert dagegen das
Hotelgewerbe, das ab diesem Jahr weniger zahlt.
Von Anfang an haben sich die IHKs in Rheinland-Pfalz und auch
bundesweit für ein gerechtes und aufkommensneutrales
unternehmensbezogenes Finanzierungsmodell eingesetzt und dies
nachhaltig gegenüber der Politik eingefordert. Die IHK Pfalz
bedauert, dass die Empfehlungen bei den politisch Verantwortlichen
nicht auf Zustimmung gestoßen sind und fordert nun dringend
Nachbesserungen ein, um die entstandene Schieflage zu
beseitigen.
http://www.pfalz.ihk24.de
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Presse26.03.2013
Lasagne-Skandal: Nicht mit uns!
Die
Innungsmetzgereien Baden-Württembergs distanzieren sich vom
Pferdefleisch-Skandal
Angesicht des aktuellen Pferdefleisch-Skandals nimmt der
Landesinnungsverband für das Fleischerhand-werk in
Baden-Württemberg Stellung: „Unsere durchweg handwerklichen
Innungsmetzgereien wissen, woher ihre Tiere kommen. Sie kennen die
Landwirte in ihrer Region, transportiert werden die Tiere auf
kürzesten Wegen, geschlachtet werden sie in lokalen
EU-Schlachthöfen oder von den Metzgereien selbst im eigenen
Betrieb“, erklärt Geschäftsführer Ulrich Klostermann.
Bei den vom Skandal betroffenen Produkten handelt es sich um
industriell hergestellte, küchenfertige Tiefkühlprodukte, die vom
Lebensmittelgroß- und einzelhandel vertrieben werden. Im
Fleischerhandwerk werden solche Produkte weder hergestellt, noch
vertrieben. „Beim Handwerksmetzger erhält der Verbraucher vorrangig
offene Ware aus der Theke und für Verpacktes gilt: Wo beim Metzger
Rind drauf steht, ist auch Rind drin“, bestätigt Ulrich
Klostermann.
Zum Thema Pferdefleisch gelte es zu sagen, dass Pferd in der EU
als Schlachttier definiert ist. Sofern Pferdfleisch von gesunden,
nicht medikamentös behandelten Tieren stamme, die nach allen Regeln
des Tierschutzes transportiert wurden und in einem der (wenigen)
zur Pferdeschlachtung zugelassenen Schlachthöfe geschlachtet
wurden, sei gegen Pferdefleisch nichts einzuwenden. „Ein absolutes
No-Go“ sei, so Klostermann, nicht nur die Verbrauchertäuschung
durch Falschdeklaration und die teilweise eruierte
Medikamentenbelastung des Fleisches. Auch die Vorstellung, dass
ahnungslosen Verbrauchern Fleisch von Tieren untergejubelt wurde,
die auf nicht nachvollziehbaren Wegen transportiert und zu Tode
gebracht wurden.
„Man weiß, was Tiere, vor allem die sensiblen Pferde, auf
stunden- und tagelangen Schlachttiertransporten zu erleiden haben,
das sprengt jede Vorstellung und ist ein Skandal für sich“, macht
Ulrich Klostermann klar. Grundsätzlich lehnt der
Landesinnungsverband für das Fleischerhandwerk in Baden-Württemberg
Schlachttiertransporte über lange Strecken ab und fordert kürzeste
Wege zur Schlachtstätte sowie streng kontrollierte Verladung,
Transport und Schlachtung nach dem Tierschutzgesetz. Auch hier
können die Handwerksmetzger punkten, sie stehen für Regionalbezug
und beziehen ihre Tiere von Bauern aus nächster Nähe. Vor jeder
Schlachtung erfolgt eine Lebendbeschau der Tiere durch einen
Amtsveterinär, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden streng
geahndet.
Nach der Schlachtung erfolgt die Fleischbeschau durch den
Amtsveterinär, in die Wurstküche und in den Verkauf des
Handwerksmetzgers gelangt nur geprüftes Fleisch, das für den
menschlichen Verzehr geeignet ist. Medikamentös belastetes Fleisch,
egal von welchem Tier, gehört eindeutig nicht in den Verkehr und
nicht in den Verzehr.
„Unsere Sorge ist, dass nun wieder verallgemeinert wird und
Fleisch in Generalverdacht gerät“, meint Ulrich Klostermann. Er
hoffe, die Verbraucher setzen weiterhin Vertrauen in ihre
Innungsmetzgereien, die für Transparenz, Tierschutz, Frische,
Qualität und ehrliche Produkte stehen. Wer sich vor den
undurchsichtigen Machenschaften der Global-Player schützen wolle,
dürfe aber nicht laufend an der Preisschraube drehen. „Wenn
Lebensmittel immer billiger und billiger werden sollen, dann muss
man sich doch klar machen, dass das zu Lasten der Tiere, der Umwelt
und der Qualität geht.“
Wolfgang Herbst, Lebensmitteltechniker und stellvertretender
Landesinnungsmeister, erklärt: „Eine Industrie-Lasagne wird
gekauft, weil sie gut und billig sein soll. Wie das bei einem Preis
von zum Beispiel 99 Cent möglich sein soll, macht sich kaum jemand
klar.“ Da werde gespart, an der Menge der Fleischeinlage, an der
Fleischqualität, an allen teuren Rohstoffen. Neun Prozent
Fleischanteil in einer Portion Industrie-Lasagne, das spreche
Bände, so Wolfgang Herbst. „Wenn wir in unserer Metzgerei Lasagne
machen, hat sie rund 50 Prozent Hackfleischanteil“, das wirke sich
nun mal auf den Preis aus, aber der Verbraucher könne sich sicher
sein, dass er keine Mogelpackung auf den Teller bekommt.
Die Empfehlung des Landesinnungsverbandes an die Verbraucher
lautet derzeit: Augen auf, nicht nur beim Fleischkauf, sondern auch
beim Kauf industrieller Fertig- und Tiefkühlprodukte. Vor
Falschdeklarationen von Fertigprodukten könne sich der Verbraucher
selbst zwar leider selbst kaum schützen, aber er kann selbst
entscheiden, ob er billige Produkte mit minderwertigen Füllstoffen
und Konservierungsstoffen kauft oder ob er aus heimischen Zutaten
und hochwertigen, kontrollierten Rohstoffen frisch Gekochtes essen
möchte. Fleischer-Innung Mannheim-Heidelberg, Presse
16.02.2013
Landesuntersuchungsamt überwacht auch weiterhin Einhaltung der geltenden Bestimmungen
„Momentan gehe ich davon aus, dass es sich um
einen Skandal mit falsch gekennzeichneten Produkten, also
Verbrauchertäuschung, handelt. Dafür, dass die Produkte die
Gesundheit gefährden, gibt es bislang keine Anhaltspunkte“, so
Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff.
„Was auf der Verpackung drauf steht, muss auch
drin sein. Das können die Verbraucher zu Recht erwarten. Nach einer
ersten Prüfung ist die Rechtslage in Deutschland eindeutig und
ausreichend. Die Hintergründe müssen nun rasch und nachhaltig
aufgeklärt werden. Dass immer mehr grenzüberschreitende
Vernetzungen des Handels und der Herstellung im Lebensmittelbereich
bestehen, macht eine engere Zusammenarbeit der Staaten dringend
nötig. Die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung
für verarbeitete Produkte ist hier in größerem Umfang notwendig.
Die Komplexität der Handelsbeziehungen und der massive
Preiswettbewerb im internationalen Handel mit Fleisch macht diese
Sparte offensichtlich anfällig für Betrüger.“
Die Einführung von Standard-DNA-Tests bei
Fleisch ist sehr kostenintensiv. Hier ist zu prüfen, ob die Kosten
mit den Nutzen im Verhältnis stehen und dies angemessen wäre -
insbesondere, wenn man es mit krimineller Energie Einzelner zu tun
hat, die nie gänzlich auszuschließen ist.
„Eigenkontrollen der Hersteller sind auch bei
der Überprüfung von deklarierten Fleischarten in erforderlichem
Umfang notwendig. Die Lebensmittelunternehmer sind vor dem
Hintergrund des Skandals nun in der Pflicht“, so Hartloff.
Das rheinland-pfälzische Landesuntersuchungsamt
werde weiterhin durch die Untersuchung von risikoorientiert
entnommenen Stichproben die Einhaltung der geltenden Bestimmungen
überwachen. In den vergangenen beiden Jahren wurden im Land mehr
als 500 Proben auf die korrekte Tierart überprüft.
MINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR
VERBRAUCHERSCHUTZ, Mainz, Presse
14.02.2013
Warnung vor Werbeveranstaltung
Aus aktuellem Anlass
warnt die Stadtverwaltung Schifferstadt vor der Teilnahme an
Werbeveranstaltungen.
In der Regel handelt es sich dabei um Verkaufsveranstaltungen,
zu denen die Bürger schriftlich eingeladen werden, wie
beispielsweise zu einer Jubiläumsfeier oder auch zum „Großen
Schnitzelessen“. Wer sich hinter dem Veranstalter verbirgt, bleibt
meist im Dunkeln. So fehlen in der Regel vom Absender
Firmenanschrift, Telefonnummer oder eine zustellfähige Anschrift.
Fehlen diese Angaben, handelt es sich um eine unseriöse
Veranstaltung. „VIP-Einladungen“ zu solchen Veranstaltungen sollten
vom Empfänger am Besten ignoriert werden.
Die Veranstalter versprechen häufig „Dankeschöngeschenke“ in
Form von Geburtstagsgeschenken oder Präsentkörben. Bedanken wird
sich die Branche allerdings nur bei Käufern. So kann beobachtet
werden, dass Präsente erst ausgehändigt werden, wenn die Kunden die
als Schnäppchen angepriesenen Waren erwerben. Im Übrigen sind die
angebotenen Waren meist völlig überteuert.
Veranstaltungen, bei denen die Waren nicht nur präsentiert,
sondern auch zum Verkauf angeboten werden, sind vom Veranstalter
bei der Stadtverwaltung anzuzeigen. Aktuell sind jedoch solche
Veranstaltungen bei der Stadtverwaltung nicht angemeldet.
Es spricht nichts gegen seriöse Verkaufsveranstaltungen, aber
Kunden sollten sich niemals zu einer Bestellung oder zu einem Kauf
verpflichtet fühlen. Und sie sollten nichts unterschreiben, was Sie
nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine
Formsache“. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die
Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts. Fordern Sie eine
Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des
Vertragspartners deutlich lesbar sind. Wenn Sie vom Vertrag
zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf
(Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach
Vertragsabschluss an den Verkäufer. Stadtverwaltung
Schifferstadt, Pressestelle
Durchblick im Logo-Dschungel - Broschüre neu aufgelegt
Ludwigshafen- Immer mehr Produkte und Dienstleistungen
sind mit Bio-Siegeln, Ecolabels oder Umweltzeichen versehen. Für
Durchblick im Logo-Dschungel sorgte eine Broschüre der Industrie-
und Handelskammer (IHK) für die Pfalz in ihrer zweiten, erweiterten
Auflage.
Die Broschüre gibt auf 17 Seiten u.a. Antworten auf die Fragen
„Wofür steht dieses Siegel?“ und „Welche Standards müssen für jenes
Siegel erfüllt sein?“. Neben einer Übersicht über die wichtigsten
Umweltzeichen und Biosiegel sind in der Publikation die
Mindeststandards und Besonderheiten der einzelnen Siegel
aufgeführt.
Die Neuauflage widmet sich zudem den verschiedenen Energielabels
und Umwelt- und Energiemanagementsystemen. Außerdem enthält die
Broschüre nützliche Links zu weiterführenden Informationen.
Die Broschüre finden Sie auf der Homepage der IHK Pfalz unter
www.pfalz.ihk24.de, oder hier:

Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Presse
18.01.2013
Suchtberatungsstellen mit unsicherer Zukunft
Landestelle
für Suchtfragen befürchtet Schließung von Beratungsstellen in
Rheinland-Pfalz
Die finanzielle Absicherung der Alkohol- und
Drogenberatungsstellen in Rheinland-Pfalz ist nicht ausreichend.
Die Träger – überwiegend Verbände der freien Wohlfahrtspflege wie
beispielsweise Caritas und Diakonie – zahlen meist über die Hälfte
der Kosten. In Zeiten von weg brechenden Kirchensteuereinnahmen
können viele kirchliche Träger die Arbeit, wegen der ungenügenden
öffentlichen Förderung, nicht weiter bewältigen. So prüft das
Diakonische Werk Pfalz gegenwärtig die Überleitung von
Suchtberatungsberatungsstellen an andere Träger. Sollte dies nicht
zum Erfolg führen und Zuschüsse nicht deutlich erhöht werden, droht
die Schließung von Beratungsstellen. An anderen Orten unseres
Bundeslandes musste man bereits Stellen reduzieren.
In Rheinland-Pfalz wurden in den letzten Jahrzehnten
bedarfsgerechte und ausdifferenzierte ambulante Hilfen für
suchtkranke Menschen aufgebaut – hierbei engagierten sich die
Wohlfahrtsverbände gemeinsam mit Kommunen und Land. Das Land
Rheinland-Pfalz zahlt allerdings nur bis zu 25 Prozent der
Personalkosten – mit Ausnahme von Sonderprojekten. Die meisten
Kommunen finanzieren in ähnlicher Höhe, so dass bei den Trägern die
Hälfte der Personalkosten sowie Sachkosten (z. B. Miete,
Fahrtkosten, Büroausstattung) verbleiben. Hinzu kommt noch, dass
Reglementierungen des Landes verhindern den hohen Trägeranteil
durch die Erwirtschaftung von Einnahmen deutlich zu reduzieren. Im
bundesweiten Vergleich ist Rheinland-Pfalz mit dieser schwachen
Förderung von Suchtberatungsstellen eines der Schlusslichter.
Über viele Jahre konnten die Träger den hohen Eigenanteil
aufbringen. Jetzt stoßen die Wohlfahrtsverbände aber an die Grenzen
ihrer Möglichkeiten und kündigen deshalb Stellenschließungen an,
wenn sich die öffentliche Bezuschussung nicht deutlich verbessert.
Viele alkohol-, medikamenten- und drogenabhängigen Menschen würden
zwangsläufig unversorgt bleiben und somit der Gesellschaft hohe
Folgekosten (z. B. durch häufige Klinikaufenthalte und
Sozialleistungen) verursachen.
Langfristig lohne sich die Investition in
Suchthilfeeinrichtungen, so Achim Hoffmann, Vorsitzender der
Landesstelle für Suchtfragen Rheinland-Pfalz. „Jeder Euro der in
die Suchtkrankenhilfe gesteckt wird, zahlt sich durch die
Vermeidung von hohen Folgekosten doppelt und dreifach aus – das
beweisen auch neueste Studien“.
Die Landesstelle für Suchtfragen fordert in ihrem
Positionspapier unter anderem eine auskömmliche Finanzierung von
Suchtberatungsstellen durch das Land und die Kommunen - die hierfür
erforderlichen Mehrkosten sollten gegebenenfalls durch Einnahmen
aus einer „Reichensteuer“ resultieren, aus denen natürlich auch
Finanzierungslücken in anderen sozialen Bereiche geschlossen werden
könnten, sagt der Landesstellenvorsitzende Achim Hoffmann. Von den
Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen verlangt die
Landesstelle kostendeckende Vergütungssätze. Durch die geforderten
Maßnahmen kann der notwendige Bestand der Drogen- und
Alkoholberatungsstellen gehalten und Sozialabbau mit prekären
gesellschaftlichen Folgen vermieden werden, so Hoffmann weiter.
Hintergrundinformation
Die Landesstelle für Suchtfragen ist ein Zusammenschluss der in
der Suchthilfe und - prävention tätigen Verbände und Institutionen.
In fast jedem Bundesland gibt es eine hauptamtliche Landesstelle –
Rheinland-Pfalz leistet sich so eine Stelle allerdings nicht, die
Arbeit der Landesstelle ist in unserem Bundesland in die
verbandlichen Strukturen der Liga der freien Wohlfahrtspflege
integriert.
Die ambulante Suchthilfe in Rheinland-Pfalz umfasst derzeit 45
Fachstellen mit weiteren 15 Außenstellen, die zu ungefähr 90% in
Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände sind. Circa 100 Vollzeit- und
150 Teilzeitkräfte arbeiten als Fachpersonal in diesen Stellen.
Beispielhaft ist das Zusammenspiel der unterschiedlichen Akteure
im Behandlungsverbund der Suchtkrankenhilfe: Selbsthilfe –
Beratungsstellen – Fachkliniken – komplementäre Einrichtungen –
Nachsorge. Jeder Baustein besitzt seine eigene Bedeutung und ist
auf die anderen angewiesen – wird ein Baustein herausgenommen
funktioniert die gesamte Behandlungskette nicht mehr.
Kontakt Landesstelle für Suchtfragen Rheinland-Pfalz, Achim
Hoffmann (Vorsitzender), Diakonisches Werk Pfalz, Karmeliterstraße
20, 67346 Speyer, 06232 664 254, 0176 11664 254 – achim.hoffmann@diakonie-pfalz.de -
www.sucht-rlp.de
Positionspapier der Landesstelle „Suchtberatungsstellen in
Rheinland-Pfalz mit unsicherer Zukunft?! 
27.12.2012
Geplante Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes: IHKs kritisieren falsche Prioritätensetzung der Landesregierung
Ludwigshafen- Nach
dem Willen der rheinland-pfälzischen Landesregierung sollen
Auszubildende mehr gesellschaftspolitische Weiterbildung wahrnehmen
und hierfür mehr Anspruch auf „Bildungsurlaub“ erhalten. Dass dies
zu Lasten der Ausbildungszeit in den Unternehmen gehen soll, in der
die praktischen Ausbildungsinhalte vor Ort in den Betrieben
vermittelt werden, stößt bei der Landesarbeitsgemeinschaft der
Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Rheinland-Pfalz auf
Unverständnis.
„Gesellschaftspolitische Bildung ist unzweifelhaft gerade für junge
Menschen wichtig“, so Peter Adrian, Präsident der
IHK-Landesarbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz“. „Es kann aber nicht
sein, dass es immer mehr zur Aufgabe der Unternehmen wird, Defizite
der Schulbildung zu beheben.“
Kritisch sehen die IHKs dabei insbesondere, dass die
Ausbildungszeit leichtfertig für andere Themen freigegeben wird.
„Die Zeit, die Auszubildende vor Ort in ihren Betrieben verbringen,
bietet wegen kontinuierlich steigenden Anforderungen an die
Ausbildung immer weniger Spielraum. Die Vermittlung
gesellschaftspolitischer Bildung ist fester Bestandteil im Lehrplan
des dualen Partners Berufsschule, und bereits heute können
Ausbildende jährlich bis zu drei Tage Bildungsurlaub zulasten der
beruflichen Ausbildung in Anspruch nehmen. Jeder weitere Fehltag
führt zwangsläufig zur Reduzierung der Ausbildungsqualität in den
Betrieben“, so die Einschätzung von Bernhard Meiser, Federführer
der IHK-Arbeitsgemeinschaft im Geschäftsbereich Weiterbildung.
„Wichtiger wäre, die Zahl der Lehrkräfte im Kerngeschäft der
Berufsschulen zu erhöhen, damit es dort zu weniger
Unterrichtsausfällen kommt.“
Aus Sicht der Wirtschaft zeigt die Initiative der Landesregierung
zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes auch deren falsche
Prioritätensetzung. Adrian: „Wir sehen hier leider wieder einmal,
dass die Landesregierung ihre Energie primär
gesellschaftspolitischen Zielen widmet und damit zusammenhängende
wirtschaftspolitische Fragestellungen offensichtlich gar nicht
mitbedenkt. Das ist mehr als bedauerlich.“
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Presse04.11.2012
Bestleistungen bei Abschlussprüfungen 2012: IHK Pfalz zeichnet die besten 147 Azubis aus
Ludwigshafen/Frankenthal-
147 junge Leute haben mit der Note „sehr gut“ bei einer
IHK-Abschlussprüfung unter Beweis gestellt, dass sie zu „Unseren
Besten 2012“ gehören. Sie werden heute (9. Oktober 2012) im
CongressForum Frankenthal ausgezeichnet.
Insgesamt haben 5.788 junge Leute im Winter 2011/2012 und im Sommer
2012 ihre Abschlussprüfung vor der IHK Pfalz abgelegt. Bestanden
haben davon 5.069. Eine junge Frau ist bundesweit die beste
Absolventin in ihrem Ausbildungsberuf und wird im Dezember in
Berlin dafür ausgezeichnet. 21 Pfälzer Prüflinge haben in ihrem
Ausbildungsberuf als Landesbeste abgeschlossen.
IHK-Präsident Willi Kuhn betonte in seiner Ansprache den Fleiß und
das Engagement der Absolventen, die den Erfolg bei den
IHK-Prüfungen möglich gemacht haben. Zugleich rief er dazu auf, die
Duale Berufsausbildung mehr zu schätzen: „Heutzutage glauben viele,
dass der Königsweg über das Abitur an die Uni führt.“ Viel zu
wenige wüssten allerdings, dass es Durchfallquoten von bis 60% an
den Hochschulen gebe. „Wir sollten wieder mehr darüber sprechen,
welche Chancen ein gut ausgebildeter junger Mensch nach seiner
Ausbildung hat, wenn er sich für den Weg der Aufstiegsfortbildung
entscheidet“, so Kuhn weiter. Als Meister, Fachwirt oder
Betriebswirt stuft der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) diese
Absolventen in Stufe 6 ein, und somit auf der Kompetenzstufe eines
Hochschulabsolventen. Der DQR ist Teil des Europäischen
Qualifikationsrahmens, der die Leistungen der jeweiligen nationalen
Bildungssysteme auf europäischer Ebene in acht Niveaustufen
abbildet.
Neben den jungen Leuten, die eine Urkunde und ein Buchgeschenk
erhalten, werden auch ihre insgesamt 96 Ausbildungsbetriebe mit
einer Urkunde ausgezeichnet.
Die Bundesbeste:
Natascha Merz, Immobilienkauffrau, Seibert Immobilienmanagement
GmbH, Kirchheimbolanden
Die Landesbesten:
Alexander, Daniel, Verfahrensmechaniker in der Steine- und
Erdenindustrie - Fachrichtung: Asphalttechnik,
Basalt-Actien-Gesellschaft, Kirn
Basta, Luisa, Biologielaborantin, BASF Jobmarkt GmbH,
Ludwigshafen
Dietze, Robert, Physiklaborant, BASF SE, Ludwigshafen
Eiermann, Lucas, Elektroniker für Automatisierungstechnik,
Einsatzgebiet: Produktions- und Fertigungsautomation, Daimler AG,
Wörth
Erbeldinger, Marcel, Zerspanungsmechaniker Einsatzgebiet:
Fräsmaschinensysteme, KEIPER GmbH & Co. KG, Rockenhausen
Gildermann, Andrej, Maschinen- und Anlagenführer Schwerpunkt:
Metall- und Kunststofftechnik, AZUBI plus GmbH in Kooperation mit
der PFW -Aerospace AG, Speyer
Jann, Stanislava, Kauffrau im Gesundheitswesen, Klinikum der Stadt
Ludwigshafen am Rhein gemeinnützige GmbH, Ludwigshafen
Klein, Dominik, Fachkraft im Gastgewerbe, Bernhard Knerr Schank-
und Speisewirtschaft „Killarney", Zweibrücken
Krob, Jeannette, Bürokauffrau, Heringer-Sicherheit und Service
GmbH, Zweibrücken
Kupka, Nicole, Kauffrau im Groß- und Außenhandel, WASGAU
Dienstleistungs & Logistik GmbH, Pirmasens
Natascha Merz, Immobilienkauffrau, Seibert Immobilienmanagement
GmbH, Kirchheimbolanden
Paulus, Lena, Kauffrau für Dialogmarketing, AOK-Bildungszentrum,
Eisenberg
Rödel, Christoph, Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und
Kautschuktechnik Schwerpunkt: Formteile, TRW Automotive Electronics
& Components GmbH, Enkenbach-Alsenborn
Schneider, Sarah, Flachglasmechanikerin, Glas-Mayer Ramstein GmbH
& Co. KG, Ramstein-Miesenbach
Schwaab, Meike, Weinküferin, Weingut Dr. Bürklin-Wolf,
Wachenheim
Sebastian, Lukas Peter, Chemikant, BASF SE, Ludwigshafen
Stock, Christoph, Anlagenmechaniker Einsatzgebiet:
Rohrsystemtechnik, BASF SE, Ludwigshafen
Vogel, Benjamin, Konstruktionsmechaniker Einsatzgebiet:
Schweißtechnik, John Deere Werke Zweibrücken Zweigniederlassung der
Deere & Company
Wörndl, Christian, Verfahrensmechaniker Glastechnik, Saint-Gobain
Isover G+H Aktiengesellschaft, Speyer
Zangmeister, Tobias, Kraftfahrzeugmechatroniker Schwerpunkt:
Personenkraftwagentechnik, Personenkraftwagentechnik Daimler AG,
Landau
Zimmer, Philipp, Fachinformatiker Fachrichtung: Systemintegration,
Technische Universität Kaiserslautern
Weitere Infos finden Sie
hier...
Text und Foto: Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
http://www.pfalz.ihk24.de09.10.2012
Seminarreihe Existenzgründung
Erfolgreicher Gründen
Ludwigshafen- Seit Januar 2012 bietet die
Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz kostenlose
Basisseminare für Existenzgründer an. Zur Reihe gehören u. a.
Seminare zu den Themen „Businessplan“ oder „Steuern“.
In der täglichen Praxis hatten die Existenzgründungsberater der
IHK Pfalz festgestellt, dass tendenziell nur jene potenziellen
Gründer, die solide Vorkenntnisse haben, alleine mit einer
Internetrecherche vorankommen. Viele fühlen sich dabei aber
alleingelassen. Für diese bietet die IHK Pfalz nun die
Basisseminare an.
Behandelt werden, wie ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan
dabei hilft, erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten und
welche Förderprogramme Bund, Länder und Kommunen zur Unterstützung
von Existenzgründern aufgelegt haben. Im Basisseminar Steuern
werden Kenntnisse über die Grundzüge der Einkommen-, der Umsatz-
und der Gewerbesteuer vermittelt.
Die weiteren Termine:
Basisseminar Businessplan: 24. Juli 2012
22. Oktober 2012
Basisseminar Steuern: 19. Juni 2012
18. September 2012
18. Dezember 2012
Basisseminar Finanzierung: 21. Mai 2012
21. August 2012
19. November 2012
jeweils zwischen 17 und 19 Uhr in der IHK Pfalz in
Ludwigshafen.
Anmeldung bei Jasmin Luft, Tel. 0621 5904-2101,
jasmin.luft@pfalz.ihk24.de. Weitere Informationen auf www.pfalz.ihk24.de,
Dokument-Nr. 29555, 119868, 119866 IHK Pfalz,
Presse
23.05.2012
Komfortabel altengerecht und barrierefrei wohnen - finanziert mit den Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz
Bei der Gestaltung von Wohnumgebungen für ältere und behinderte
Menschen hat die Barrierefreiheit oberste Priorität. Treppenstufen,
schmale Türen und fehlende technische Unterstützung können sich
schnell als Hemmnis erweisen und das Leben in der eigenen Wohnung
erschweren. Im Rahmen des Modernisierungsprogramms unterstützt das
Land Rheinland-Pfalz Investitionen in barrierefreies Wohnen über
die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
"Wer lange in den eigenen vier Wänden wohnen möchte, für den
sind Maßnahmen zur Barrierefreiheit ein wichtiges Thema", sagte
Michael Back, Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt in der ISB.
Diese Maßnahmen fördere das Land mit Zinsgarantiedarlehen. "Der
Zinssatz beträgt in den ersten fünf Jahren 1,7 Prozent jährlich. Es
handelt sich um eine einkommensabhängige Förderung." Der
Maßnahmenkatalog beinhalte unter anderem die Verbreiterung von
Türen, den Einbau einer Rampe für den barrierefreien Zugang zur
Wohnung oder den Umbau des Bades.
Eigentümer von Wohnimmobilien können über ihre Hausbank ein
Zinsgarantiedarlehen bei der ISB beantragen. "Die Höhe dieses
Darlehens beträgt 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für den
Antrag wird eine Förderbestätigung für die Inanspruchnahme der
Zinsgarantie von der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung
benötigt", so Back.
Als Alternative zu den Darlehen gibt es im
Modernisierungsprogramm einen nicht zurückzuzahlenden
Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der Investitionen für
Modernisierungsmaßnahmen zwischen mindestens 2 000 Euro und
höchstens 10 000 Euro pro Wohnung. Anträge nimmt die zuständige
Stadt- oder Kreisverwaltung entgegen. Auch hier sind
Einkommensgrenzen zu beachten.
Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB),
Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz, Telefon 06131 6172-1991, E-Mail
wohnraum@isb.rlp.de, sowie die Kreis- und Stadtverwaltungen.
Weitere Informationen im Internet unter www.isb.rlp.de Investitions-
und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Presse
23.05.2012
Haller / Pörksen: Jetzt Einspruch erheben gegen Facebook-AGB
"Wir unterstützen den aktuellen Aufruf von Verbraucher-
und Datenschützern an alle Facebook-Nutzer, Einspruch gegen die
geplante Neufassung der Nutzungsbedingungen des Netzwerks zu
erheben. Falls nicht bis diesen Freitag mindestens 7.000
Widersprüche eingehen, will Facebook ihre Neufassung für alle
Accounts verbindlich in Kraft setzen", so Martin Haller,
netzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, und Carsten
Pörksen, datenschutzpolitischer Sprecher der Fraktion und
Vorsitzender der Datenschutzkommission des Landtags. "Jetzt haben
jede Nutzerin und jeder Nutzer also die Chance, einen anständigen
Umgang mit ihren Daten einzufordern."
Haller und Pörksen: "Die Verbraucherzentralen und die
Datenschutzbeauftragten der Länder Rheinland-Pfalz und
Schleswig-Holstein haben deutlich gemacht, wie massiv auch diese
neuen AGB weiterhin gegen eine Vielzahl von Gesetzen zum
Verbraucherdatenschutz verstoßen. Zum Beispiel bliebe die
automatische Gesichtserkennung standardmäßig aktiviert, obwohl
eigentlich im Vorfeld die Einwilligung der Nutzer eingeholt werden
müsste." Im Klartext bedeute dies: Jedes hochgeladene Foto werde
automatisch biometrisch vermessen, nach Gesichtern abgesucht und
mit bekannten Gesichtsprofilen abgeglichen. Selbst wer von sich aus
aktiv werde und diese Funktion für sich ausschalten wolle, könne
damit nicht die Vermessung seines Gesichts verhindern - sondern nur
automatische Markierungsvorschläge für andere Nutzer ausschließen.
"Die Ergebnisse der Vermessung behält Facebook natürlich -
voraussichtlich für immer. Und das ist nur einer der Fälle, in
denen sich Facebook einfach über die Grundsätze des Datenschutzes
hinwegsetzt", so Haller und Pörksen. "Jetzt ist eine gute
Gelegenheit zu sagen: So etwas lassen wir uns nicht gefallen."
Hinweise zum Einspruchsverfahren: Ein ablehnender Kommentar zu
diesem Dokument genügt: https://www.facebook.com/note.php?note_id=10151547216160301
Die Verbraucher- und Datenschützer haben dafür den folgenden
Wortlaut vorgeschlagen: "Ich lehne die Änderungen ab und fordere
von Facebook die Einhaltung der Datenschutz-, Verbraucherschutz-
und Urheberrechtsvorschriften in Deutschland und Europa."
SPD-Landtagsfraktion Mainz, Pressestelle www.spdfraktion-rlp.de
24.04.2012
Telekom verurteilt
Unterschieben von Verträgen gerichtlich
verboten
Das Landgericht Bonn hat der Telekom Deutschland GmbH nach Klage
der Verbraucherzentrale Hamburg verboten, Bestandskunden
Tarifänderungen oder kostenträchtige Zusatzleistungen zu
bestätigen, wenn die Verbraucher keine entsprechende
Vertragserklärung abgegeben haben (Urteil vom 27. März 2012, Az. 11
O 46/11).
Zahlreiche Kunden hatten sich darüber beschwert, dass ihnen im
Telekom-Shop oder per Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen
untergeschoben wurden, die sie gar nicht haben wollten. Angeblich
bestellte Vertragsänderungen wurden bestätigt, und die Verbraucher
hatten alle Mühe, sie wieder rückgängig zu machen. Das Unternehmen
wies die Vorwürfe zurück und behauptete, die Kunden hätten der
Umstellung zugestimmt. Daraufhin verklagte die Verbraucherzentrale
Hamburg die Telekom.
Vor dem Landgericht Bonn fand eine umfangreiche Beweisaufnahme
statt. Die überzeugte das Gericht. Das sah es als erwiesen an, dass
die Darstellung der Betroffenen richtig war.
„Nun ist offen, ob der Marktführer die unzulässige Werbepraxis
stoppt oder in die Berufung geht, um Zeit zu gewinnen – und noch
länger versucht, seine Kunden über den Tisch zu ziehen“, sagt Edda
Castelló, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg.
Verbraucherzentrale Hamburg e.V., Pressestelle
17.04.2012
Vorsicht vor dubiosem Turnschuhhändler
OpSec Security ernennt den Betreiber des
Online-Shops germanyairmaxok.com zum „Schwarzen Schaf“ des Monats
März
München- Im Internet tummeln
sich zahlreiche Händler, die bekannte Markenprodukte zu besonders
günstigen Preisen anbieten. Doch nicht alle sind auch seriös bzw.
agieren professionell. Dazu zählt auch der Online-Shop
germanyairmaxok.com, den die Markenschutzexperten von OpSecSecurity
daher in diesem Monat mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“
auszeichnen.
Der Internetshop germanyairmaxok.com bietet Damen- und
Herrenturnschuhe von Nike zu Schnäppchenpreisen an und wirbt auf
der Startseite damit, dass beim Kauf keine Versandkosten anfallen
und die bestellte Ware innerhalb von sieben Werktagen geliefert
wird. Aufgrund von Verbraucherhinweisen in diesem Monat hat OpSec
die Seite einmal unter die Lupe genommen und ist dabei zu keinem
positiven Ergebnis gekommen. Die Homepage ist äußerst
unprofessionell gestaltet und es gibt keine Hinweise auf den
Betreiber der Seite. Ein Impressum oder sonstige Kontaktdaten sind
nirgends zu finden. Klickt man unten auf der Seite den
Kontaktbutton in französischer Sprache an (Nous Contacter), gelangt
man zu einem Beispieltext für ein Kontaktformular. Konkrete
Angaben, wie eine E-Mail- oder Postadresse oder eine Telefonnummer,
erhält man nicht. Die Website enthält zwar knappe Informationen zur
Lieferung und zum Rückgaberecht, offizielle AGBs sucht man jedoch
vergeblich. Auffällig ist auch, dass eine Bestellung nur nach einer
vorherigen Registrierung möglich ist. Insgesamt lassen die
Kritikpunkte darauf schließen, dass es sich bei germanyairmaxok.com
um einen unprofessionellen und dubiosen Online-Shop handelt, den
Verbraucher besser meiden sollten.
„Nicht nur ein fehlendes Impressum sollte Verbraucher skeptisch
machen, sondern auch die äußerst günstigen Preise“, so Mechthild
Imkamp, Marketing Direktorin bei OpSec Security. „Schnäppchen sind
zwar erst einmal verlockend, jedoch besteht bei Produkten, die
deutlich unter dem üblichen Marktpreis angeboten werden, die
Gefahr, dass es sich um Fälschungen handeln könnte.“
Über die Initiative „Das Schwarze Schaf“:
Um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen
Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher
vor den dreistesten Betrügern und Betrugsmaschen im Internet zu
warnen, haben die Mitarbeiter von OpSec Security im April 2006 die
Initiative „Das Schwarze Schaf“ ins Leben gerufen. Seitdem zeichnen
sie monatlich die dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit
dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ aus. Dazu wählt OpSec aus
allen gemeldeten Fällen von Verbrauchern und Firmen den frechsten
Fall aus und ernennt ihn zum „Monatsschaf“. Einmal jährlich ernennt
dann eine Jury namhafter Vertreter aus Politik und Wirtschaft aus
allen „Monatsschafen“ ein „Jahresschaf“. Veröffentlicht werden die
Schwarzen Schafe auf der Homepage www.das-schwarze-schaf.com.
Verbraucher und Unternehmen können OpSec ihre persönlichen
Schwarzen Schafe per Fax unter der Nummer + 49 (0) 89 / 79 07 8-333
oder per E-Mail an die Adresse schwarzes-schaf@opsecsecurity.de
schicken. Weitere Informationen gibt es unter www.das-schwarze-schaf.com.
OpSec Security GmbH, Presse
31.03.2012
Das „Schwarze Schaf des Jahres 2012“
OpSec Security verleiht dem Betreiber der
Website officemarkt24.com den Negativ-Preis für die dreisteste
Rechtsverletzung im Internet
München- Am Weltverbrauchertag
gibt die auf Markenschutz spezialisierte Firma OpSec Security das
„Schwarze Schaf des Jahres“ bekannt. Bereits seit 2006 wird dieser
Negativ-Preis an besonders dreiste Online-Händler vergeben, um auf
unlauteren Handel im Internet und unseriöse Verkaufsmaschen
aufmerksam zu machen. Die Wahl der diesjährigen Fachjury fiel auf
den Online-Shop officemarkt24.com.
Mit der äußerst dreisten Masche, als Rechnungen getarnte
Angebote zu verschicken, um Unternehmen geschickt Produkte
„unterzujubeln“, landete der Betreiber der Seite officemarkt24.com
bei der Wahl zum „Schwarzen Schaf des Jahres 2012“ auf dem ersten
Platz und erhält damit die unrühmliche Auszeichnung. „Wer
Rechnungen vorgaukelt und damit den Leuten Geld aus der Tasche
zieht, kassiert von mir ein dickes Minus! Die Firma schadet damit
sowohl den Kunden als auch dem Handelsplatz Internet“, so die
Jurorin und freie Wirtschaftsjournalistin Sabina Wolf.
Das unseriöse Vorgehen von officemarkt24.com:
Wie OpSec gemeldet wurde und auch verschiedenen
Internetplattformen zu entnehmen ist, verschickt der Betreiber
dieses Shops Unternehmen Anschreiben, die von der Gestaltung her
leicht mit einer Rechnung verwechselt werden können. Laut der
Meldung, die OpSec erhielt, werden die Empfänger zur Zahlung von
295,12 Euro aufgefordert. Erst im Kleingedruckten wird erläutert,
dass es sich bei dem Schreiben um ein Kaufangebot handelt, das
durch die Zahlung des angegebenen Betrags angenommen wird. Da
zwischen Kaufleuten andere Aufklärungspflichten und
Verhaltensregeln gelten als zwischen Händlern und Verbrauchern,
können durch Anschreiben dieser Art tatsächlich rechtsgültige
Verträge zustande kommen. Durch die fast schon vorprogrammierte
Verwechslung mit einer Rechnung kann es schnell passieren, dass der
Betrag von der Buchhaltung bezahlt wird, obwohl man die Produkte
gar nicht bestellt hat. Dies kann vor allem dann geschehen, wenn
Abrechnungen beispielsweise aus Zeitmangel nicht sorgfältig genug
geprüft werden, worauf der Betreiber von officemarkt24.com auch zu
bauen scheint.
Die Jurymitglieder im Überblick:
- Carola Elbrecht, Referentin und Koordinatorin des
Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“,
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
- Dr. Jan Rasmus Ludwig, Rechtsanwalt bei
SchulteRiesenkampff
- Christine Lacroix, Geschäftsführerin der Plagiarius
Consultancy GmbH
- Birgitta Radermacher, Präsidentin Polizeipräsidium
Wuppertal
- Sabina Wolf, freie Wirtschaftsjournalistin, u.a. für
ARD Plusminus tätig
„Ich unterstütze die Initiative ‚Das Schwarze Schaf’, da
Internetbetrügereien keine Einzelfälle sind, sondern uns alle
gleichermaßen betreffen. Deshalb müssen wir uns gemeinsam gegen
Internetbetrüger wehren. Zur Prävention trägt insbesondere die
Aufklärung bei. Die Vergabe von Negativpreisen schafft
Öffentlichkeit und schärft damit unser aller Problembewusstsein.
Jede Warnung hilft, den Betrügern das Leben schwerer zu machen.
Hierzu möchte ich, unter anderem als Jury-Mitglied der Initiative
‚Das Schwarze Schaf’, einen Beitrag leisten“, so Dr. Jan Rasmus
Ludwig, Rechtsanwalt bei SchulteRiesenkampff.
Positiv hervorzuheben ist, dass mehrere Online-Shops, die 2011
zum „Schwarzen Schaf des Monats“ ernannt wurden, mittlerweile nicht
mehr unter der bekannten Domain aktiv sind. Dazu zählen die
Plattformen multishop-stollberg.de, tectrain24.org,
zockerzentrale24.de und sunphone24.de.
Über die Initiative „Das Schwarze Schaf“:
Um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen
Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher
vor den dreistesten Betrügern und Betrugsmaschen im Internet zu
warnen, haben die Mitarbeiter von OpSec Security im April 2006 die
Initiative „Das Schwarze Schaf“ ins Leben gerufen. Seitdem zeichnen
sie monatlich die dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit
dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ aus. Dazu wählt OpSec aus
allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fällen den frechsten
Fall aus und ernennt ihn zum „Monatsschaf“. Einmal jährlich kürt
dann eine Jury aus Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Medien
aus allen „Monatsschafen“ ein „Jahresschaf“. Veröffentlicht werden
die Schwarzen Schafe auf der Homepage www.das-schwarze-schaf.com.
Verbraucher und Unternehmen können OpSec ihre persönlichen
Schwarzen Schafe per Fax unter der Nummer + 49 (0) 89 / 79 07 8-333
oder per E-Mail an die Adresse schwarzes-schaf@opsecsecurity.de
schicken. Weitere Informationen gibt es unter www.das-schwarze-schaf.com.
OpSec Security GmbH, Presse
15.03.2012
Bundesweite IHK-Lehrstellenbörse online
Damit Lehrstellen
keine Leerstellen bleiben
Ludwigshafen. www.ihk-lehrstellenboerse.de
lautet die Adresse für die neue bundesweit recherchierbare
Lehrstellenbörse der IHKs, die heute, 22. Februar, für alle online
geht. Sie soll Jugendliche und Unternehmen noch schneller und
effizienter zusammenbringen und so helfen, dem Mangel an
Fachkräftenachwuchs gezielt entgegen zu wirken.
Betriebe, die ihre freien Plätze einstellen, dehnen ihren
Suchradius damit auf ganz Deutschland aus. Zudem bietet diese
Plattform im Vergleich zu älteren zusätzliche Möglichkeiten: So
können Unternehmen mit vielen Filialen ihre Angebote dort zentral
einpflegen und für ihre jeweiligen Standorte Auszubildende
suchen.
Umgekehrt haben Jugendliche, die sich für einen ganz bestimmten
Beruf interessieren, durch die bundesweite Suche bessere Chancen,
einen passenden Ausbildungsplatz zu finden. Darüber hinaus können
die Ausbildungsplatzsuchenden Dokumente wie Lebenslauf, Anschreiben
oder Foto direkt hinterlegen. Sehen können es jedoch nur die
Unternehmen, für die es der Jugendliche freigibt und deren
Anforderungsprofil zu mindestens 80 Prozent mit dem Gesuch
übereinstimmt. Registrierte Nutzer werden täglich über neue
Ausbildungsplätze benachrichtigt.
Die Lehrstellenbörse bietet zudem jede Menge nützliche
Informationen für Jugendliche zum Start in die Ausbildung, wie z.
B. Steckbriefe zu ca. 270 Berufen. Für die teilnehmenden
Unternehmen ist sie mit der Internetseite des Bundesinstituts für
Berufsbildung (BiBB) verlinkt, so dass sie Zugang zu allen
Berufsverordnungen haben. Die Nutzung ist sowohl für Unternehmen,
die ihre Angebote einstellen, als auch für Jugendliche, die ihre
Gesuche veröffentlichen, kostenlos.
Das Portal
www.ihk-lehrstellenboerse.de
ist ein gemeinsames Projekt der Industrie- und Handelskammern. Die
Plattform war zunächst nur für Unternehmen freigeschaltet, damit
sie ihre Angebote einstellen können. Ab heute, 22. Februar, ist die
Lehrstellenbörse für alle freigeschaltet und die Suche nach
Ausbildungsplätzen kann beginnen.
Industrie- und Handelskammer
für die Pfalz, Presse22.02.2012
Verkehrsverbund Rhein-Neckar – „Neusechziger“ fahren einen Monat gratis!
Das ′Karte ab 60-Glückwunsch-Abo′
Wer im Jahr 2012 seinen 60. Geburtstag feiert, kommt mit dem
′Karte ab 60-Glückwunsch-Abo′ des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar
(VRN) einen Monat gratis kreuz und quer durch das
Verbundgebiet.
Das ′Karte ab 60-Glückwunsch-Abo′ ist unschlagbar: 12 Monate
fahren aber nur 11 Monate zahlen, das ist ein echter
Geburtstagsknaller für alle „Neusechziger“. Mit dem ′Karte ab
60-Glückwunsch-Abo′ können alle, die im Jahr 2012 ihren 60.
Geburtstag feiern und ihr Abo innerhalb von 12 Monaten ab dem 60.
Geburtstag bestellen, einen Monat gratis in den Bussen,
Straßenbahnen. freigegebenen Zügen (DB: RE, RB und S-Bahn VRN
jeweils in der 2. Klasse) und Ruftaxilinien des Verkehrsverbundes
Rhein-Neckar (VRN) unterwegs sein. Von Alzey und Bensheim im Norden
bis Weißenburg und Lauterburg im Elsaß sowie Sinsheim im Süden, vom
Main-Tauber-Kreis im Osten bis weit über Kaiserslautern in Richtung
Westen hinaus ist man mit dem ′Karte ab 60-Glückwunsch-Abo′ bequem
auf Tour.
Das Glückwunsch-Abo ist - wie das reguläre Karte-ab-60-Abo -
eine verbundweit gültige Jahreskarte. Allerdings kann das
Glückwunsch-Abo innerhalb des ersten Schnuppermonats getestet (und
gekündigt) werden. Erfolgt keine Kündigung läuft das Jahresabo
weiter. Der Vorteil des Glückwunsch-Abos: 12 Monate fahren, aber
nur 11 Monate bezahlen. Das ′Karte ab 60-Glückwunsch-Abo′ kostet
34,20 € im Monat bzw. 376,20 € pro Jahr bei Einmalzahlung im
Voraus.
Bestellen können „Neusechziger“ das ′Karte ab
60-Glückwunsch-Abo′ ab dem Monatsersten des Monats, in dem sie
ihren 60. Geburtstag feiern. Informationsflyer mit Bestellschein
gibt es bei den Bürgerbüros der Stadtverwaltung Speyer und der
Stadtwerke Speyer GmbH.
Einfach den BesteIIschein und die Einzugsermächtigung ausfüllen
und an das zuständige Verkehrsunternehmen schicken.
24.02.2012
Kampf gegen Adressbuchschwindel
Oberlandesgericht
Düsseldorf verurteilt „Gewerbeauskunftzentrale“
Ludwigshafen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die
Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 15.04.2011, Az.: 39 0
148/10, bestätigt, wonach die GWE
Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH – besser bekannt als
„Gewerbeauskunftzentrale“ – die im Geschäftsverkehr benutzten
Angebotsformulare für Adressbucheinträge im Internet zu unterlassen
hat. Die Berufung der „Gewerbeauskunftzentrale“ wurde nach
mündlicher Verhandlung am 14.02.2012 zurückgewiesen (Az.: I-20 U
100/11). Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Pfalz warnt bereits seit
August 2010 vor Adressbuchschwindel der „Gewerbeauskunftzentrale“.
Betroffene Unternehmen, die das Formular irrtümlich unterzeichnet
haben, eröffnet diese Entscheidung gute Chancen, dass auch eine
Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung vor Gericht
Bestand haben könnte. Der Bundesgerichtshof hat in einem ähnlich
gelagerten Fall (Az.: I ZR 157/10) bereits entschieden, dass eine
irreführende Formularaufmachung in der Gesamtbetrachtung
wettbewerbswidrig ist.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. hatte
die Gewerbeauskunftzentrale auf Unterlassung der Verwendung des
Angebotsformulars verklagt. Das Landgericht Düsseldorf hatte die
Werbung mit einem Monatspreis, obwohl die Mindestlaufzeit eines
Vertrags mehr als einen Monat beträgt, als Irreführung über
wesentliche Merkmale der beworbenen Dienstleistung eingestuft, da
der Eindruck erweckt werde, dass die angebotene Leistung durch
Zahlung in dieser Höhe zu erhalten sei. Auch die Überschrift
“Gewerbeauskunft- Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge -“
erwecke den Eindruck, es handele sich um eine öffentliche Stelle.
Dieser Eindruck werde durch die Gestaltung des Textes als Formular
verstärkt, da die voreingetragenen Angaben zu prüfen und zu
ergänzen seien. Die Richter befanden, dass die Gestaltung des
Formulars in seiner Gesamtaufmachung irreführend sei, da Adressaten
in mehrfacher Hinsicht getäuscht werden.
Die Gewerbeauskunftzentrale hatte massenhaft ein amtlich
gestaltetes Formular verschickt und um Überprüfung der
Unternehmensdaten gebeten. In der Annahme, es handele sich um ein
öffentliches Verzeichnis, hatten zahlreiche Unternehmen den
Vordruck ausgefüllt und unterzeichnet und dann eine Rechnung über
rund 600 Euro erhalten. Mit der Unterschrift kam ein
kostenpflichtiger Zweijahresvertrag über einen Eintrag in einem
Adressverzeichnis zustande, den die Unternehmer nicht wollten und
der für sie wirtschaftlich nutzlos war.
Wer einen Adressbuchschwindel vermutet, sollte sich an die IHK
Pfalz zwecks rechtlicher Unterstützung wenden. Die IHK Pfalz
kooperiert ständig mit dem Deutschen Schutzverband gegen
Wirtschaftskriminalität e.V. bei der Bekämpfung des
Adressbuchschwindels.
Weitere Infos finden Sie
hier... Industrie- und Handelskammer für die Pfalz,
Presse20.02.2012
Verivox: Verfälschte Darstellung von Kundenbewertungen / Landgericht Hamburg erlässt Einstweilige Verfügung
Hamburg/Heidelberg (ots) - Das Verkaufsportal
Verivox muss verfälschte Darstellungen von Kundenbewertungen
unterlassen. Das entschied das Landgericht Hamburg in einer
Einstweiligen Verfügung.
Das Gericht folgte damit in vollem Umfang einem Antrag des
unabhängigen Stromanbieters FlexStrom, der sich durch das
Verkaufsportal deutlich benachteiligt sieht.
Die Verivox GmbH vermittelt gegen Provision Kunden an
Stromanbieter. Als Entscheidungshilfe werden dabei auch
Kundenbewertungen gezeigt. Diese sollen dokumentieren, wie viele
der bisherigen Kunden - zum Beispiel aus den letzten sechs Monaten
- den Stromanbieter wieder wählen würden. Bei diesen Werten gab es
merkwürdige Änderungen als es zum Streit zwischen FlexStrom und
Verivox kam.
Die angebliche Wiederempfehlungsrate von Kunden aus den letzten
sechs Monaten war innerhalb von 3 Wochen von 64 Prozent auf 35
Prozent gesunken. Dies geschah nur wenige Tage nachdem FlexStrom
die benachteiligte Darstellung eines Tarifs bemängelt und Klage auf
Schadenersatz und korrekte Darstellung gegen die Verivox GmbH
erhoben hatte.
Das LG Hamburg untersagte Verivox nun per Einstweiliger
Verfügung, Kundenaussagen "verfälscht im Rahmen einer
Gegenüberstellung von Positiv- und Negativbewertungen
darzustellen".(LG Hamburg, 315 O 22/12) Die Zuwiderhandlung kann
der Verivox GmbH ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro
einbringen.
Schon in den vergangenen Jahren hatte sich FlexStrom bei Verivox
beschwert, da der Verdacht bestand, die Kundenbewertungen des
Verkaufsportals würden zulasten von FlexStrom manipuliert.
Das Verkaufsportal Verivox ist stark umstritten. Insbesondere
seit der Insolvenz des Anbieters TelDaFax hat es mehrfach Vorwürfe
gegen die Verivox GmbH gegeben. So berichtete das Handelsblatt,
Mitarbeiter von Verivox hätten Tarifdaten von TelDaFax-Konkurrenten
vorab an den mittlerweile insolventen Anbieter gegeben und damit
die Tarifangebote maßgeblich beeinflusst. Im Gegenzug soll Teldafax
besonders hohe Provisionen an Verivox gezahlt haben.
05.02.2012
Grunderwerbsteuer wird erhöht
Die Grunderwerbsteuer, die beim Erwerb eines Grundstücks
anfällt, wird in Rheinland-Pfalz ab dem 1. März 2012 von derzeit
3,5 % auf 5 % vom Kaufpreis angehoben.
Beurkundungstermine für städtische Bauplätze sollten daher im
Interesse der Grundstücksinteressenten noch kurzfristig spätestens
im Februar stattfinden.
Richtungsweisendes Urteil
Bundesgerichtshof: „Adressbuch-Abzocke“
wettbewerbswidrig
Ludwigshafen. Ein formularmäßig aufgemachtes
Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis
verstößt gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungs- und
Verschleierungsverbot. Das Formular ist daher rechtswidrig. Das hat
der Bundesgerichtshof in einer jetzt bekannt gewordenen
Entscheidung vom 30. Juni 2011 (Az. I ZR 157/10)
festgestellt.
Der beklagte Adressbuchverlag hatte mit einem solchen Formular den
Eindruck erweckt, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des
Schreibens würden lediglich Eintragsdaten aktualisiert.
Heiko Lenz, zuständiger Jurist bei der IHK Pfalz, begrüßt die
Entscheidung des BGH: „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung
bestätigt, dass bei derartigen Formularaufmachungen der
Gesamteindruck für die Beurteilung der Irreführung entscheidend
ist.“ Die Annahme einer irreführenden Formularaufmachung aus
wettbewerbsrechtlicher Sicht erhöhe die Chancen für Betroffene,
dass auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gerichtlich
bestätigt wird. „Die höchstrichterliche Feststellung der
wettbewerbsrechtlichen Irreführung im vorliegenden Fall lässt
hoffen, dass man dem Adressbuchschwindel in Zukunft stärker Einhalt
gebieten kann“, so Lenz weiter.
Der sogenannte „Adressbuchschwindel“ verursacht in der Wirtschaft
jedes Jahr beträchtliche Schäden. Unternehmen wird ein
rechnungsähnliches Formular übersandt, das suggeriert, weitere
kostenpflichtige Eintragungen in ein vermeintlich öffentliches
Register oder eine Datenbank seien erforderlich. Durch sonst für
Behörden übliche Farben, Embleme, Aktenzeichen oder
Geschäftsbezeichnungen wird der Eindruck eines behördlichen
Schreibens verstärkt. Im Kleingedruckten ist dann zu lesen, dass
durch die Unterzeichnung des Formulars ein kostenpflichtiger
Vertrag über einen Eintrag in ein Adressbuch im Internet zustande
kommt, der jährliche Kosten von 500 bis 1.000 Euro
verursacht.
Unternehmen, die in der Annahme einer Pflicht irrtümlich ein
derartiges Angebot unterzeichnet haben, ist zu empfehlen, den
Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Die IHK Pfalz
arbeitet mit dem Deutschen Schutzverband gegen
Wirtschaftskriminalität e.V. bei der Bekämpfung des
Adressbuchschwindels zusammen.
Betroffene Unternehmen können sich an Ass. jur. Heiko Lenz, Tel.
0621 5904-2020, E-Mail: heiko.lenz@pfalz.ihk24.de wenden.
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Presse
http://www.pfalz.ihk24.de
13.01.2012
Vorsicht vor dubiosem Leasingvermittler
OpSec Security ernennt den Betreiber der Seite
dc-essen.de zum „Schwarzen Schaf“ des Monats
Dezember
München- Nicht nur Firmen,
sondern auch immer mehr Privatpersonen nutzen die Möglichkeit,
Fahrzeuge zu leasen. Im Internet findet man zahlreiche
Leasinganbieter bzw. -vermittler, die jedoch nicht alle seriös zu
sein scheinen, wie zum Beispiel die Seite dc-essen.de. Wie OpSec in
diesem Monat gemeldet wurde, hielt der Anbieter getroffene
Absprachen nicht ein, wodurch dem betroffenen Kunden ein Schaden
von mehreren hundert Euro entstand. Daher verleihen die
Markenschutzexperten dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das
Schwarze Schaf“ für den Monat Dezember.
Das Discount-Center Essen wirbt auf seiner Internetseite
dc-essen.de damit, auch bei negativster Schufa und ohne
Einkommensnachweis Leasingverträge zu vermitteln. Jedoch scheint
die Abwicklung nicht immer problemlos zu laufen. Wie ein
betroffener Verbraucher OpSec mitteilte, schloss er über die Seite
einen Leasing-Vertrag ab – Vertragspartner war laut seiner Meldung
die Metropol Leasing GmbH – und überwies auch schon, wie gefordert,
einen Teil des Geldes (mehrere hundert Euro). Wie er OpSec schrieb,
wurden dann aber die vertraglichen Vereinbarungen nicht
eingehalten; sein bereits gezahltes Geld erhielt er jedoch nicht
zurück.
Die Website verfügt zwar über ein Impressum und Allgemeine
Geschäftsbedingungen, jedoch ist sie insgesamt recht
unübersichtlich gestaltet. Dass der Betreiber der Seite dc-essen.de
in betrügerischer Absicht mit der Metropol Leasing GmbH
zusammenarbeitet, ist nicht nachweisbar, doch egal, ob es sich um
ein Missverständnis oder Betrug handelt, Fälle wie dieser sind
aufgrund der hohen finanziellen Schäden für betroffene Kunden
äußerst ärgerlich.
„Bei Versprechen wie ‚ohne Schufa-Prüfung` oder bei besonders
günstigen Angeboten sollten Verbraucher vorsichtig sein“, rät
Mechthild Imkamp, Marketing Direktorin bei OpSec Security. „Zudem
sollte man sich bei Vermittlern auch über die eigentlichen
Vertragspartner informieren, da diese letztendlich für die
Leistungserfüllung verantwortlich sind.“
Über die Initiative „Das Schwarze Schaf“:
Um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen
Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher
vor den dreistesten Betrügern und Betrugsmaschen im Internet zu
warnen, haben die Mitarbeiter von OpSec Security im April 2006 die
Initiative „Das Schwarze Schaf“ ins Leben gerufen. Seitdem zeichnen
sie monatlich die dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit
dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ aus. Dazu wählt OpSec aus
allen gemeldeten Fällen von Verbrauchern und Firmen den frechsten
Fall aus und ernennt ihn zum „Monatsschaf“. Einmal jährlich ernennt
dann eine Jury namhafter Vertreter aus Politik und Wirtschaft aus
allen „Monatsschafen“ ein „Jahresschaf“. Veröffentlicht werden die
Schwarzen Schafe auf der Homepage www.das-schwarze-schaf.com.
Verbraucher und Unternehmen können OpSec ihre persönlichen
Schwarzen Schafe per Fax unter der Nummer + 49 (0) 89 / 79 07 8-333
oder per E-Mail an die Adresse schwarzes-schaf@opsecsecurity.de
schicken. Weitere Informationen gibt es unter www.das-schwarze-schaf.com.
ZPR GmbH, Pressemitteilung
30.12.2011
Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Wärmedämmung
und Schimmel
Immer wieder trifft man auf die Meinung, dass eine Wärmedämmung
auf den Außenwänden die Schimmelbildung fördert. Diese Angst ist
völlig unbegründet. Ganz im Gegenteil führt eine Wärmedämmschicht,
die von außen auf die Wände angebracht wird, dazu, dass die
Oberfläche auf der Raumseite wärmer wird. Damit nimmt das Risiko,
dass sich Feuchtigkeit auf den Innenwänden niederschlägt, deutlich
ab.
Feuchte Stellen mit anschließender Schimmelbildung findet man
bei schlecht gedämmten Altbauten meist auf den kältesten Stellen
der Außenwände. Das sind die Wandecken oder dort wo eine Decke auf
der Außenwand aufliegt sowie im Bereich von Fensterleibungen. Dies
sind so genannte Wärmebrücken, über die die Wärme besonders schnell
nach draußen abfließt. Dadurch ist die Oberfläche auf der Raumseite
kalt. Kommt dann noch falsches Heizen und Lüften dazu, ist der
Schaden vorprogrammiert. Eine Außenwanddämmung überdeckt diese
Wärmebrücken, die innere Oberflächentemperatur steigt und
Feuchtigkeit kann sich, ein ausreichendes Lüftungsverhalten
vorausgesetzt, nicht mehr so schnell bilden.
Fragen hierzu und zu allen anderen Bereichen des Energiesparens
beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz e.V. in einem persönlichen Gespräch nach
telefonischer Voranmeldung.
Der Energieberater hat in Germersheim am Freitag, den
16.12.11 von 8:30 bis 12 Uhr Sprechstunde in der
Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1. Die
Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 0 72 74/530.
VZ-RLP, Pressestelle
Für weitere Informationen:
Energieberatungshotline 01805 / 60 75 60 20
(14 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct/Min.
Mobil)
Mo + Do von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr,
Di von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr.
29.11.2011
Marktcheck Fernsehkauf – Beratung für Senioren kann besser werden
Leitfaden der
Verbraucherzentrale als Einkaufshilfe
(VZ-RLP / 24.11.2011) Beim Fernsehkauf werden Seniorinnen und
Senioren zu selten nach ihren Wünschen und Bedürfnissen gefragt, so
lässt sich das Ergebnis eines stichprobenartigen Marktchecks der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zusammenfassen. Neun
Testpersonen im Alter 60 plus haben im Juli und August 2011 in den
Städten Mainz, Kaiserslautern und Trier in 62 Einkaufsgesprächen
die Kundenfreundlichkeit der Beratung in insgesamt 21
Fachgeschäften und großen Elektromärkten getestet. Unterm Strich
erhielten die Beratungsgespräche von den Testern die Note
befriedigend (2,7). Dieser Wert wurde allerdings nur erreicht, weil
die Tester gut vorbereitet waren und entsprechend nachfragen
konnten. Wer wenig informiert zum Einkauf startet, kommt schlechter
weg und trifft unter Umständen die falsche Kaufentscheidung.
„Nur informierte Verbraucher bekommen beim Einkauf das
Fernsehgerät, das zu ihren Wünschen und Bedürfnissen passt“, so das
Fazit von Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz. „Zwar waren viele Verkäufer engagiert und
freundlich. Dennoch sind der Handel und auch die Hersteller
gefragt, stärker auf die Anforderungen von Senioren Rücksicht zu
nehmen.“ Als Einkaufshilfe hat die Verbraucherzentrale einen
Leitfaden zum Fernsehkauf erstellt, der wichtige Begriffe erläutert
und Kunden vor Fehlentscheidungen schützen soll.
Ergebnisse des Marktchecks im Einzelnen
Fast alle Testpersonen bemängelten, dass sie nicht nach ihrer
individuellen Situation und ihren Vorstellungen gefragt wurden und
dass sie viele Informationen erst auf Nachfrage erhielten. Vor- und
Nachteile verschiedener Geräte erläuterten die Verkäufer meist nur,
wenn die Tester danach fragten. Kritisiert wurde auch, dass die
Verkäufer englische oder technische Fachbegriffe nicht von sich aus
erklärten. In einigen Fällen wurden ungeeignete Geräte empfohlen
oder versucht, den Kunden ein weitaus teureres Gerät zu verkaufen
als es ihren Preisvorstellungen entsprach.
Die Bewertung der Fachkompetenz der Berater fiel sehr uneinheitlich
aus. Es war allerdings kein deutlicher Unterschied zwischen
Fachgeschäften und großen Elektronikmärkten zu erkennen. Positiv
haben die Testpersonen vermerkt, dass die Verkäufer in der Regel
schnell aufzufinden, freundlich, aufmerksam und hilfsbereit waren.
Auf Nachfrage gaben sie auch detaillierte Erläuterungen zum
Beispiel zu Vor- und Nachteilen einzelner Geräte. In den großen
Elektronikmärkten mussten die Tester allerdings in der Regel länger
auf einen Verkäufer warten als in den aufgesuchten Fachgeschäften.
Die Beratungsgespräche dauerten je nach Modellsituation zwischen 10
und 50 Minuten.
Anhand verschiedener vorgegebener Fragestellungen hatten die
Testpersonen überprüft, wie intensiv und ausführlich die Beratung
war und ob die Kaufempfehlung zur individuellen Situation des
Kunden passt.
Wünsche der Kunden an den Handel und Hersteller– Erfahrungen in
der Praxis
In einer Vorab-Befragung von 84 Senioren hatte die
Verbraucherzentrale die Zielgruppe nach ihren Wünschen beim
Fernsehkauf befragt. Wichtig war den Befragten in erster Linie,
dass sich der Verkäufer ausreichend Zeit nimmt, auf individuelle
Anforderungen eingeht und fachlich kompetent ist. Viele wünschen
sich zudem, dass der Verkäufer keine englischen oder technischen
Fachausdrücke verwendet oder diese zumindest verständlich
erläutert. „In diesen Punkten muss der Handel noch besser werden“,
so Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz. „Die Verkäufer sollten stärker auf die Bedürfnisse
der Zielgruppe eingehen.“ Bei der Warenpräsentation ist eine gut
lesbare Kennzeichnung und Beschreibung der Geräte der erste Schritt
zu mehr Kundenfreundlichkeit.
Von den Geräten wünschen sich die Befragten in erster Linie, dass
sie einfach zu bedienen sind. Eine gut lesbare Bedienungsanleitung
in verständlicher und gedruckter Form sollte selbstverständlich
sein. Viele legen zudem Wert auf einen geringen Stromverbrauch,
einen Kundendienst in der Nähe und ein leicht zu installierendes
Gerät. Kaum Wert legten die befragten Senioren auf Zusatzfunktionen
wie 3D-Fernsehen. Die Verbraucherzentrale sieht die Hersteller in
der Pflicht, die Anliegen der älteren Generation stärker zu
berücksichtigen und eine einfache und verständliche Bedienbarkeit
zu gewährleisten.
Einkaufshilfe der Verbraucherzentrale
Damit sich Senioren vor dem Kauf umfassend informieren und sich gut
auf das Verkaufsgespräch vorbereiten können, hat die
Verbraucherzentrale die Broschüre „Durchblick beim Fernsehkauf -
Einkaufshilfe für Senioren“ erarbeitet. Darin sind die wichtigsten
Informationen in verständlicher Form aufbereitet und Fachbegriffe
erklärt. Die Broschüre kann beim Stützpunkt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bei der Kreisverwaltung
Germersheim, Luitpoldplatz 1, Zi 45 immer donnerstags von 10 –
15 Uhr kostenlos abgeholt werden. Postversand erfolgt gegen 1, 40
Euro in Briefmarken durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz,
Versand, Postfach 41 07 in 55031 Mainz.
Für individuelle Fragen steht der Fernsehexperte der
Verbraucherzentrale telefonisch unter der Rufnummer 06131/ 28 48
888 (Dienstag und Donnerstag von 10 bis 16 Uhr) zur Verfügung.
Die Broschüre und der Marktcheck wurde ermöglicht durch eine
Finanzierung aus dem Ministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz und dem Ministerium des Inneren, für Sport und
Infrastruktur. VZ-RLP
25.11.2011
Mittelrhein-Klinik Bad Salzig: Rehabilitation mit Kindern möglich
Das gibt es in
Rheinland-Pfalz nur hier: In die Mittelrhein-Klinik Bad
Salzig können Mütter oder Väter zu ihrer eigenen stationären
Rehabilitation nicht nur ihre Kinder mitbringen, die Klinik bietet
auch eine begleitende pädagogische Betreuung und ein
erlebnispädagogisches Programm. Dieses neue Angebot gilt für Kinder
im Alter von 6 Monaten bis 13 Jahren. Für Mütter oder Väter wird es
so wesentlich leichter, eine medizinische Rehabilitation
durchzuführen. Und mit einem angenehmen und ausgeglichenem
Eltern-Kind-Verhältnis ist der langfristige Erfolg der
Rehabilitation positiv zu beeinflussen. Während Mutter oder Vater
in der Mittelrhein-Klinik ihre individuelle und ganzheitliche
Rehabilitation durchführen, werden ihre Kinder pädagogisch betreut.
Dazu gibt es für die Kinder vielfältige Angebote: Neben dem Besuch
der Ganztagsschule vor Ort und erlebnispädagogischen Aktionen der
Klinik mit viel Bewegung und Erlebnissen in der Natur, gehören auch
Schwimmen, Turnen oder Basteln gemeinsam mit den Eltern dazu. In
kindgerechten Betreuungsräumen sorgen Fachkräfte für die Kinder,
und in kinderfreundlich eingerichteten Appartements können Mutter
oder Vater sich außerhalb ihrer Therapiezeiten um ihre Kinder
kümmern. Auch für die Eltern hat die Klinik zusätzliche Angebote,
um die Beziehung zu ihrem Kind zu stärken: Neben einer
pädagogischen Beratungsgruppe gibt es Infos und Tipps zur Bewegung
mit Kindern oder gesunder Ernährung für Kinder. Die
Mittelrhein-Klinik Bad Salzig ist eine Rehabilitationseinrichtung
der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Sie behandelt
psychosomatische, psychoonkologische und onkologische Erkrankungen.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz in Speyer und den Servicestellen für Rehabilitation
- persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800
100048 016 und im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die
Berater auch feste Termine. Selbstverständlich gibt es
Informationen auch direkt bei der Mittelrhein-Klinik Bad Salzig
unter 06742 608-0.
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz,
Presse21.11.2011
Polizei und Bürger gemeinsam gegen Wohnungseinbruch
Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe gegen Wohnungseinbrüche
(GEG) des Polizeipräsidiums Rheinpfalz hat seit 01.
November 2011 ihre Arbeit intensiviert, um gegen
Wohnungseinbrecher vorzugehen.
Auch in diesem Jahr wird der Trend bestätigt, der schon seit
vielen Jahren erkennbar ist:
Wohnungseinbruchsdiebstähle werden vornehmlich in der
sogenannten dunklen Jahreszeit begangen. Die Fallzahlen für die
Monate Oktober bis Februar liegen regelmäßig höher als in den
Sommermonaten.
Dies liegt daran, dass eine Abwesenheit von Hausbewohnern für
Täter leicht erkennbar ist, weil es bereits früh dunkel wird und in
den Häusern und Wohnungen kein Licht brennt.
Als besonders kritisch sind die späten Mittagsstunden und frühen
Abendstunden anzusehen, weil dort häufig Hausbewohner noch nicht
von der Arbeit nach Hause gekehrt sind oder die Zeit nach der
Arbeit für den Einkauf nutzen und es bereits dunkel ist.
Insbesondere bei Einfamilienhäusern versuchen die Täter
regelmäßig den Zugang ins Objekt von uneinsehbaren Bereichen zu
erlangen. Diesbezüglich sind insbesondere Terrassentüren oder
-fenster Angriffsobjekte, wobei mit entsprechender Übung ein
Aufhebeln der Angriffsobjekte erreicht wird. Die Eigentümer statten
diesen Bereich meist mit entsprechendem Sichtschutz aus, was die
Täter für ihre Zwecke nutzen.
In Mehrfamilienhäusern ist vornehmlich die Wohnungseingangstür
Angriffsziel, wobei zuvor durch Klingeln und/oder Klopfen überprüft
wird ob die Bewohner sich in der Wohnung aufhalten.
Die während der dunklen Jahreszeit steigende Zahl der
Wohnungseinbrüche hat die Polizei auch in diesem Jahr wieder
veranlasst, eine gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung dieser
Straftaten einzusetzen.
Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe gegen Wohnungseinbrüche (GEG)
des Polizeipräsidiums Rheinpfalz hat seit 01. November 2011 ihre
Arbeit intensiviert, um gegen Wohnungseinbrecher vorzugehen.
Mit Hilfe der Bürgerinnen und Bürger will die Polizei gemeinsam
Stärke zeigen, um den Wohnungseinbrüchen zu begegnen.
Deshalb die Bitte der Polizei:
Falls Sie eine Beobachtung gemacht haben, auch wenn Sie Ihnen
belanglos erscheint, teilen Sie diese sofort Ihrer zuständigen
Polizeidienststelle mit. Bei Gefahr, also Hilferufen, ausgelöste
Alarmanlagen oder in dringenden Verdachtsfällen alarmieren Sie
sofort die Polizei über den Notruf 110. Geben Sie an: Was ist
passiert? Wo und wann ist es passiert ? Wer sind Sie und wie sind
Sie erreichbar ? Die Täter wählen Objekte bevorzugt nach folgenden
Kriterien aus: Die Wohnung ist dunkel, es ist keine Geräuschquelle
in der Wohnung zu hören, der Wohnungsinhaber nimmt bei Probeanrufen
das Telefon nicht ab, der Briefkasten ist nicht geleert. Die
Gefahr, Opfer eines Wohnungseinbruches zu werden, kann man
erheblich reduzieren.
Die Polizei empfiehlt:
Signalisieren Sie niemals Abwesenheit. Viele Täter scheuen die
Konfrontation mit Zeugen. Sie fühlen sich entdeckt und lassen von
dem Objekt ab. Besprechen Sie den Anrufbeantworter so, dass Fremde
beim Abhören ihre Abwesenheit nicht erkennen können. Sprechen Sie
Ihre Nachbarschaft an. Ein wachsamer Nachbar erkennt sehr schnell,
wenn ungewohnte oder verdächtige Aktivitäten vor dem Haus oder auf
dem Grundstück stattfinden. Achten Sie auf fremde Fahrzeuge und
fremde Personen in Ihrer Nachbarschaft. Bei einem Verdacht
informieren Sie die Nachbarn und verständigen Sie die Polizei.
Jeder Hinweis kann wichtig sein. Meldungen nimmt die
Ermittlungsgruppe unter der Telefonnummer 0621 / 963 - 1113 oder
die Notrufnummer 110 entgegen. Auch bei kurzer Abwesenheit sollten
Fenster, Balkon- und Terrassentüren geschlossen werden. Gekippte
Fenster machen es dem Täter sehr leicht. Die geöffnete Garage, in
der kein Fahrzeug steht, sollte ebenfalls verschlossen werden.
Rollläden, die tagsüber geschlossen bleiben, signalisieren auch
Abwesenheit. Die Wohnungseingangstür sollte immer abgeschlossen
sein, nur ins Schloss ziehen, reicht nicht aus.
Mechanische Sicherungen:
Einbrecher wollen in sehr kurzer Zeit in das Objekt gelangen, um
nicht entdeckt zu werden. Die Mehrzahl der Einbrecher, so haben
Untersuchen ergeben, kommen in weniger als 3 Minuten in das Objekt.
Deshalb empfiehlt die Polizei unter anderem . mechanische
Sicherungsvorkehrungen, die dieser sogenannten “ Widerstandszeit”
standhalten. Bei der Wohnungstür sollte es sich um eine
einbruchhemmende Tür handeln. Tür- rahmen (Zarge) müssen mechanisch
stabil mit dem Mauerwerk verbunden sein. Durch mehrfach im
Mauerwerk verankerte Schließbleche ( Materialstärke 3-5 mm ) wird
des Aufhebeln im Schlossbereich wesentlich erschwert. Das Aufhebeln
im Bandbereich der Tür wird durch spezielle Bändersicherungen
vereitelt. Das Türschloss sollte ein Sicherheitsschloss mit einem
nach Din geprüften Profilzylinder sein. Eine weitere Möglichkeit,
die Wohnungstür abzusichern, sind Querriegelschlösser, die
nachträglich angebracht und im Mauerwerk verankert sind. Fenster
und Türen sollten mit DIN-geprüften, einbruchhemmenden
Sicherheitsbeschlägen ausgestattet sein. Eine Nachrüstung mit
Zusatzsicherungen, wie z.B. Zusatzkastenschlössern, Fensterstangen
Verriegelungen und Bändersicherungen ist immer möglich. Alle
Fenster- und Türsicherungen sollten mindestens an der Griff- und
Bandseite erfolgen. Die griffseitige Sicherung sollte abschließbar
sein.
Sicheres Aufbewahren von Wertgegenständen:
Wertgegenstände wie Schmuck und Bargeld sollten in der Wohnung
nicht in einer Schublade oder im Kleiderschrank in einer Kassette
aufbewahrt werden. Besser ist es, Schließfächer zum Beispiel bei
Banken oder ein Wertschutzbehältnis (Safe) zu nutzen. Zudem sollten
Wertgegenstände mit einem Bandmaß oder einem Vergleichsgegenstand
fotografiert werden, um die Größenunterschiede auf dem Farbfoto
erkennen zu können. Die Fotografien sollten getrennt von den
Wertsachen aufbewahrt werden.
Was bleibt nach einem Wohnungseinbruch ? Ein Einbruch
kann für viele Opfer zum Albtraum werden. Dabei ist die psychische
Belastung oft schlimmer als der materielle Schaden. Das
Sicherheitsgefühl, die persönliche Sicherheit, ist beeinträchtigt.
Unterschiedliche Reaktionen werden bei den Opfern ausgelöst. In
Zusammenarbeit mit vielen anderen Hilfsorganisationen führen
Polizeibeamte im Rahmen der Opfernachsorge Gespräche mit den
Betroffenen. Maßnahmen und Verhaltensanleitungen, die auf jeden
Einzelfall abgestimmt sind, sollen Ängste abbauen und das
Sicherheitsgefühl stärken.
Im Informationszentrum, Bismarckstraße 116, erhalten die Bürger
eine kostenlose Broschüre, die ihnen einen Überblick über
Sicherungsmöglichkeiten und wichtige Verhaltensgrundsätze für den
Einbruchschutz gibt.
Auf Wunsch führen Mitarbeiter des Zentrums Polizeiliche
Prävention des Polizeipräsidiums Rheinpfalz bei jedem
interessierten Bürger eine Schwachstellenanalyse vor Ort durch.
Terminanfrage unter: 0621 / 963-2510.
Zentrum Polizeiliche Prävention POLIZEIPRÄSIDIUM RHEINPFALZ
Bismarckstraße 116 67059 Ludwigshafen am Rhein
03.11.2011
Kfz-Versicherung sollte nicht nur über den Preis entschieden werden
Wolfgang Baumjohann, Leiter der Versicherungsagentur der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer empfiehlt: Kfz-Versicherung sollte nicht nur über den Preis entschieden werden.
Versicherungswechsel gut überdenken
In der Kfz-Versicherung toben seit Jahren ein unerbittlicher
Preiskampf und eine intensive Rabattschlacht. Ein Spezialtarif jagt
den anderen. Gerade jetzt, auf das Jahresende hin, haben die
Versicherer alle Hände voll zu tun, Kündigungen und Neuverträge
unter Dach und Fach zu bringen. Der Stichtag für den Wechsel ist
bei den meisten Versicherern der 30. November – entsprechend hart
werden Autofahrer in den Wochen vor diesem Termin "bearbeitet".
Doch: Worin unterscheiden sich die Angebote der Versicherer
eigentlich? Ist es sinnvoll, die Autoversicherung über den Preis zu
entscheiden?
"Bei der Autoversicherung gilt dasselbe, wie bei allen anderen
Versicherungen auch. Der Preis ist ein Merkmal einer Versicherung,
die Leistungen und Versicherungsbedingungen, der Service und die
Schadenregulierung sowie Kombinationsmöglichkeiten mit anderen
Versicherungsprodukten sollten genauso in die Überlegungen mit
einfließen", sagt Wolfgang Baumjohann, Leiter der
Versicherungsagentur der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer. Die
sogenannten Versicherungsrankings zeigen eine scheinbare
Transparenz in einem immer unüberschaubareren Markt. Viele nutzen
diese als Beratungshilfe. Doch die Rankings werden häufig
ausschließlich über den Preis entschieden, die Serviceleistungen
hingegen lassen sich schwer bewerten, da sie sehr unterschiedlich
sind.
Tarifdschungel und Rabattschlachten kennzeichnen die
Kfz-Versicherung
"Wechseln sollte nur, wer mit seiner Versicherung sehr unzufrieden
ist. Sei es, dass sie wesentlich zu teuer ist oder einen bestimmten
Service nicht bietet, der mir wichtig ist", ist Wolfgang Baumjohann
überzeugt. "Aber man sollte auch bedenken: Was nützt mir ein super
Preis, wenn ich im Schadenfall in der Warteschleife irgendeines
Call Centers hänge? Deshalb brauche ich einen soliden Partner an
meiner Seite, der für mich erreichbar ist - gerade im Schadenfall".
Und ein Schaden kann in jeder Sekunde des Tages passieren. Sei es,
dass jemand auf mein parkendes Auto auffährt, man selbst einen
Unfall verursacht oder der Wagen gestohlen wird. "Diese Gefahr ist
nicht zu unterschätzen", betont Wolfgang Baumjohann.
Wichtig beim Wechsel
Wenn der Vertragsablauf der 1. Januar ist, was auf die meisten
Verträge zutrifft, muss man bis spätestens 30. November kündigen.
Das heißt, man sollte das Kündigungsschreiben spätestens am 25.
November losschicken. Sonst verlängert sich der Vertrag automatisch
um ein weiteres Jahr. Ein neuer Vertrag gilt dann ab 1. Januar des
neuen Jahres. Bei allen anderen Vertragsabläufen gilt ebenfalls:
Die Kündigung muss dem Versicherer bis spätestens einen Monat vor
Vertragsablauf vorliegen. Ein Sonderkündigungsrecht hat man bei
Fahrzeugwechsel, nach einer Schadenregulierung oder
Beitragserhöhung. Grundsätzlich sollte man erst kündigen, wenn der
neue Vertrag abgeschlossen und die "Deckungszusage" eingegangen
ist. Nur so bleibt ein durchgängiger Versicherungsschutz bestehen.
Ins Kündigungsschreiben selbst müssen neben den üblichen Daten die
Nummer des Versicherungsscheines und das Kennzeichen des Fahrzeugs.
Die persönliche Unterschrift gehört ebenfalls dazu. Wer auf Nummer
sicher gehen will, kann den Brief per Einschreiben mit Rückschein
schicken. Außerdem sollte man eine schriftliche
Kündigungsbestätigung anfordern.
Rückfragen zum Thema beantworten die Experten der
Versicherungsagentur der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer: Tel:
06232 / 103-415, Mail: wolfgang.baumjohann@sparkasse-speyer.de.
KREIS- UND STADTSPARKASSE SPEYER, Presse
11.10.2011
Dachbodendämmung ab Jahresende Pflicht
Stuttgart- Ab dem 31. Dezember 2011 schreibt
die Energieeinsparverordnung eine Dämmung der obersten
Geschossdecken verpflichtend vor. Ausgenommen sind lediglich Ein-
und Zwei-Familienhäuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1.
Februar 2002 selbst bewohnt haben. Richtig verlegt, steigert die
Dämmung aber nicht nur die Energieeffizienz, sondern senkt auch die
Heizkosten – und spart so bares Geld.
„Eine 20 Zentimeter dicke Dämmschicht auf einem 50 Quadratmeter
großen Dachboden eines typischen Altbaus spart rund 175 Euro im
Jahr ein“, erklärt Kerstin Thomson, Energieexpertin der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Und: Mit steigenden
Energiepreisen erhöht sich das Einsparpotenzial nochmals. Bei einer
angenommenen Preissteigerung von jährlich sechs Prozent können so
im Laufe von 20 Jahren bis zu 8.000 Euro zusammenkommen. „Kaum eine
Sanierungsmaßnahme rechnet sich besser und leistet dabei einen so
großen Beitrag zum Klimaschutz", betont Thomson.
Der in der Energieeinsparverordnung geforderte Wärmedämmwert,
auch U-Wert genannt, kann bereits mit dem Verlegen einer 16
Zentimeter starken Dämmschicht auf der Geschossdecke erreicht
werden. Wer eine dickere Dämmschicht anbringt, kann zusätzlich
Fördergelder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten
– dabei kann auch eine schon vorhandene Dämmung angerechnet werden.
Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist die Ausführung der
Maßnahme durch eine Fachfirma sowie die Bestätigung der verbauten
Dämmstoffstärken und der angemessene Durchführung durch einen
Sachverständigen.
Bei Fragen zur Durchführbarkeit einer Dachgeschossdämmung in den
eigenen vier Wänden hilft die Energieberatung der
Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem
persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auf
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
oder unter 0180-5-505 999 (0,14 €/Min. aus dem deutschen
Festnetz, Mobilfunkpreis maximal 0,42 Euro/Min.)
08.09.2011
Stützpunkt der Verbraucherzentrale in Germersheim eröffnet
jüs
(Germersheim) Die Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz e.V. hat in der Kreisverwaltung Germersheim einen
neuen Stützpunkt eingerichtet. Landrat Dr. Fritz Brechtel und
Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale,
unterzeichneten im Rahmen einer kleinen Feierstunde den
Kooperationsvertrag. Ab sofort bietet der Stützpunkt eine
anbieterunabhängige Beratung in den Räumlichkeiten der
Kreisverwaltung an. An jedem Donnerstag von 10 bis 15 Uhr steht die
diplomierte Ökotrophologin Heike Rosmann hilfesuchenden
Verbrauchern mit Rat und Tat zur Seite. Berufserfahrung hat die 39
–jährige unter anderem als langjährige Fachkraft in der
Verbraucherzentrale Kaiserslautern gesammelt.
Vorstandsmitglied Ulrike von der Lühe freut sich über den neuen
Stützpunkt in Germersheim: “Jetzt sind wir in der Südpfalz
angekommen, es ist toll, dass die Kreisverwaltung uns hier einen
Raum zur Verfügung stellt und auch der Personalaufwand finanziert
wird”, sagt sie. Für viele Verbraucher sei es wichtig, eine
Fachkraft vor Ort zu wissen, bei der man sich persönlich Rat holen
kann, unterstreicht sie.
Landrat Dr.
Fritz Brechtel ist sich sicher, daß durch die neue regionale
Anlaufstelle das bereits bestehende Beratungsangebot abgerundet
wird. Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige
Kreisbeigeordnete Andy Becht sieht in dem neuen Angebot eine starke
Entlastung für die Verwaltung. “Die Kreisverwaltung ist bereits ein
Tempel der Beratung”, sagt er. Die Behörde verstehe sich als
bürgerorientierte Beratungsstelle. Durch das neue Beratungsangebot
erfahren die kreiseigenen Beratungsstellen eine Entlastung.
Während die Mitarbeiter bestimmte Anfragen über ihre Grundaufgaben
hinaus bisher mitbearbeiten mußten, könnten Sie jetzt auf den
Sachverstand der Verbraucherzentrale verweisen. Und genügend
Sachverstand hat Beraterin Heike Rosmann mit im Gepäck: Allgemeines
Verbraucherrecht, Datenschutz, Urheberrechtsverletzungen,
Haustürgeschäfte, Internetverträge und unerwünschte Telefonwerbung
sind nur einige der vielen Themen, bei denen Rosmann dem
Verbraucher mit Rat und Tat zur Seite stehen will. Aber auch in
Sachen Telekommunikation und neue Medien hilft sie gerne weiter,
zum Beispiel wenn ein Verbraucher im Dschungel der vielen
Telefontarife nicht weiß, welcher für ihn der richtige ist.
“Oberstes Motto ist für uns die Hilfe zur Selbsthilfe”, beschreibt
Rosmann ihr Konzept. Neben persönlicher Beratung stehen dem
Verbraucher auch kostenlose Infobroschüren und Faltblätter zur
Verfügung. Zusätzlich zu den Sprechstunden besteht für den
Verbraucher die Möglichkeit, einen persönlichen Beratungstermin zu
vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt über eine zentrale
Servicenummer bei der Verbraucherberatungsstelle in Kaiserslautern.
Die Gebühr einer Beratung vor Ort in Germersheim kostet den
Verbraucher in der Regel 15 Euro.
Der Stützpunkt in der Luitpoldstrasse 1 in Germersheim ist ab
sofort donnerstags von 10-15 Uhr besetzt. Die Terminvereinbarung zu
einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgt zentral über die
Beratungsstelle Kaiserslautern unter der Rufnummer: 0631/ 92881.
Fotos: jüs
05.09.2011
Verweigerung der Zusatzbeiträge: 150.000 Kassenpatienten droht Pfändung
. Checkliste informiert über Rechte und Pflichten der
Versicherten
. DAK: Sozialgericht Berlin erklärt erhobene Zusatzbeiträge für
unrechtmäßig
Berlin, 18.08.2011. Noch immer sorgt das
Thema Zusatzbeitrag bei vielen Kassenpatienten für Ärger und
Verunsicherung. Nach Einführung der Praxisgebühr, der Steigerung
des allgemeinen Beitragssatzes und Zuzahlungen können die
gesetzlichen Krankenkassen seit 2009 noch einen zusätzlichen
Beitrag von ihren Versicherten verlangen, wenn sie mit den Geldern
aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr auskommen. Viele Versicherte
haben daher bis dato die Zahlung verweigert - dies könnte sie nun
teuer zu stehen kommen. Rund 150.000 Versicherten droht die
Gehalts- oder Rentenpfändung durch die zuständigen
Hauptzollämter.
Checkliste klärt auf: Rechte und Pflichten der
Versicherungsnehmer
Da sich Versicherte komplett alleine um die Entrichtung der
Zusatzbeiträge kümmern müssen, macht sich Verunsicherung und auch
Frust breit. Abhilfe schafft nun das Verbraucherportal 1A
Krankenversicherung. Unter http://www.1a-krankenversicherung.de/zusatzbeitrag/checkliste
erhalten Verbraucher ab sofort eine 10 Punkte umfassende Checkliste
zum Thema Zusatzbeiträge.
Die vier wichtigsten Punktezusammengefasst:
1. Offizielle Ankündigung durch die Krankenkasse
abwarten
Zunächst muss jedes Mitglied eine Ankündigung erhalten, in der die
Krankenkasse die Erhebung des Zusatzbeitrages offiziell
mitteilt.
2. Rechtmäßigkeit überprüfen
Anschließend sollte die Ankündigung auf ihre Rechtmäßigkeit hin
überprüft werden.
3. Einen Wechsel in Betracht ziehen
Nicht alle Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Freiwillig
Versicherte haben jederzeit die Möglichkeit, die Krankenkasse zu
wechseln.*
4. Fälligkeit des ersten Zusatzbeitrages und
Zahlungsmodalitäten beachten
Zahlungsverzug kann zu Mahnverfahren, Säumniszuschlägen oder sogar
Pfändung führen. Daher unbedingt die Fälligkeit der ersten
Beitragszahlung beachten.
Wer einen Krankenversicherungswechsel anstrebt, kann sich auf 1A
Krankenversicherung einen Überblick aller Krankenkassen und deren
Zusatzbeiträge verschaffen. Zusatzbeitrag-Liste unter http://www.1a-krankenversicherung.de/zusatzbeitrag/liste
Sozialgericht Berlin erklärt DAK-Zusatzbeiträge für
unrechtmäßig
Weniger gefährdet scheinen momentan die Zahlungsverweigerer der
Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK). Aktuell sorgt das Urteil
des Sozialgerichts Berlin gegen die Krankenkasse für hitzige
Diskussionen. Seit Februar 2010 mussten die Mitglieder einen
einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von acht Euro monatlich
leisten. Nun hat das Sozialgericht Berlin die bereits erhobenen
Zusatzbeiträge der Krankenkasse für unrechtmäßig erklärt, da die
Krankenkasse nicht ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht
hingewiesen habe. Ob die Versicherten die bereits geleisteten
Zahlungen tatsächlich erstattet bekommen bleibt vorerst offen, denn
die DAK hat bereits Berufung angekündigt.
Über 1A Krankenversicherung
1A Krankenversicherung ist ein unabhängiges Verbraucherportal und
befasst sich mit den Themen Krankenversicherung und Gesundheit. Zu
den Services zählen tagesaktuelle Nachrichten und allgemein
verständlich aufbereitete Verbraucherinformationen. Besucher haben
unter http://www.1a-krankenversicherung.de/vergleich
zudem mit einem unverbindlichen und kostenlosen Vergleich die
Möglichkeit, die passende gesetzliche oder private
Krankenversicherung zu finden. Außerdem finden die Verbraucher
kompakte Informationen, darunter aktuelle Urteile, Studien oder
Ratgeber zur Sozialversicherung.Presse: Agentur prBote
19.08.2011
Berufsstarter aufgepasst: Wichtige Post von der Rentenversicherung
Viele Jugendliche in Rheinland-Pfalz starten demnächst ins
Berufsleben. Deshalb erhalten sie in diesen Tagen Post von der
Deutschen Rentenversicherung: Ihren Sozialversicherungsausweis. Ob
Minijobber, Auszubildender oder angehender Manager - der
Sozialversicherungsausweis ist für jeden Arbeitnehmer wichtig. Er
sichert, dass die Beiträge von Anfang an auf das Konto verbucht
werden, aus dem später die Rente berechnet wird. Der Ausweis
enthält Angaben zur Person und eine persönliche
Versicherungsnummer. Die Deutsche Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz empfiehlt, alle Angaben genau zu prüfen und den
Ausweis sorgfältig aufzubewahren. Denn nur wenn alles stimmt,
stimmt später auch die Rente.
Sollte der Ausweis einmal verloren gehen oder es ändern sich
persönliche Daten, stellt die Krankenkasse auf Antrag einen neuen
Ausweis aus. Mehr Tipps finden Berufsstarter unter
www.rentenblicker.de. Weitere Auskünfte gibt es auch bei der
Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den
Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich, über das kostenfreie
Servicetelefon unter 0800 100048 016 oder im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de Gerne
vereinbaren die Berater auch feste Termine. Presse Deutsche
Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
29.07.2011
Kleine Änderungen mit großem Effekt
Wie sich die Energiewende auf die Strompreise auswirkt,
ist noch umstritten.
Verbraucher befürchten jedoch, zukünftig tiefer in die Tasche
greifen zu müssen. Für Kerstin Thomson, Energieexpertin der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, ist das jedoch nicht
zwingend: „Schon mit kleinen Verhaltensänderungen kann jeder seinen
Stromverbrauch und damit auch die Ausgaben spürbar senken.“
Der erste Schritt: eine ehrliche Bewertung des eigenen
Verbrauchs. Vergleicht man die aktuelle Stromrechnung mit der des
Vorjahres, wird deutlich, ob die verbrauchte Strommenge oder
geänderte Preise zu einer höheren Rechnung geführt haben. In einem
Ein-Personen Haushalt ist zum Beispiel eine Senkung des
Stromverbrauchs auf unter 900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr
möglich, solange das Warmwasser nicht mit Strom erzeugt wird. Mehr
als 1.300 kWh sind viel für einen Singlehaushalt. Für einen
Vier-Personen Haushalt gilt: 2.200 bis 3.300 kWh pro Jahr zeugen
von sparsamem Umgang mit Strom. Liegt der Verbrauch darüber, gibt
es Einsparpotentiale.
Hierfür gibt es viele Möglichkeiten: Durchschnittlich 10 Prozent
des gesamten Haushaltstromverbrauches sind Leerlaufverluste,
verursacht durch Transformatoren in Halogenlampen oder dem
Stand-by-Modus bei Computern, Kaffeeautomaten, Ladegeräten,
Hi-Fi-Anlagen oder Fernsehern. Einfachste Sparmaßnahme ist daher,
elektrische Geräte wirklich vollständig auszuschalten, zum Beispiel
mit einer schaltbaren Steckerleiste. Ein Drei-Personen-Haushalt
kann so rund 400 kWh oder 88 Euro pro Jahr einsparen. Transparenz
in Sachen Stromverbrauch schafft ein Strommessgerät. Es hat schon
so manchem klar gemacht, wie viel Geld beispielsweise in die
Tiefkühlbevorratung fließt.
Wertvolle Tipps zum Strom sparen gibt die Energieberatung der
Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 018 – 809 802 400 (0,14
Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für
Mobilfunkteilnehmer). Hier kann man auch einen persönlichen Termin
bei einem der knapp 75
Energie-Beratungsstützpunkte der Verbraucherzentrale in
Baden-Württemberg vereinbaren (www.verbraucherzentrale-energieberatung.de).
26.07.2011
Hinterbliebene dürfen mehr hinzuverdienen
Seit Juli dürfen Witwen, Witwer und volljährige Waisen
etwas mehr Geld dazuverdienen, ohne dass ihre Hinterbliebenenrente
gemindert wird.
Bezieht eine Witwe, ein Witwer oder eine Waise neben der
Hinterbliebenenrente eigenes Einkommen, etwa Arbeitsentgelt,
Einkommen aus Selbstständigkeit oder eine eigene Rente, wird dieses
Einkommen angerechnet, soweit es einen gesetzlich festgelegten
Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag hat sich für Witwen und
Witwer seit dem 1. Juli auf 725,21 Euro erhöht (bisher 718,08
Euro). Waisen können jetzt 483,47 Euro (bisher 478,72 Euro)
dazuverdienen, ohne dass sich die Rente mindert. Werden Kinder
erzogen, so steigt der Freibetrag für jedes Kind zusätzlich um
153,83 Euro.
Maßgebend ist der Nettobetrag der Einkünfte. Übersteigen diese
den Freibetrag, werden die darüber liegenden Einnahmen zu 40
Prozent auf die Rente angerechnet. Steuerfreie Einnahmen und
Einnahmen aus staatlich geförderter Altersvorsorge, etwa aus der
Riester-Rente, zählen nicht zum Einkommen dazu.
Hinterbliebene sollten daher umgehend der Rentenversicherung
melden, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen oder sich ihre
Einkünfte ändern.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz in Speyer, Eichendorffstraße 4 - 6 - persönlich
oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 und
im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de.
Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine.
20.07.2011
Ständiges Anpassen lohnt sich
Wolfgang Baumjohann, Leiter der Versicherungsagentur der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer informiert: Jeder sollte seinen Versicherungsstatus regelmäßig überprüfen.
Jeder sollte seinen Versicherungsstatus regelmäßig
überprüfen
Was die Zukunft bringt, kann keiner voraussagen. Aber vorsorgen
kann jeder. Um trotz aller Veränderungen in allen Lebenslagen immer
richtig abgesichert zu sein, ist eine konstante Überprüfung des
Versicherungsschutzes notwendig. Doch eine aktuelle Studie der
Sparkassen-Versicherung zeigt: Nur jeder Dritte macht jährlich
einen Versicherungscheck.
„Dabei kann sich Ausmisten richtig lohnen“, betont Wolfgang
Baumjohann, Leiter der Versicherungsagentur der Kreis- und
Stadtsparkasse Speyer. Welche Versicherungen brauche ich wirklich?
Auf diese Frage gibt es laut Baumjohann keine pauschale Antwort.
Was wirklich wichtig ist, hängt von der eigenen Lebenssituation und
den jeweiligen Bedürfnissen ab, die sich im Verlauf des Lebens
immer wieder ändern können. „Eine Überprüfung der individuellen
Absicherung ist daher eine lebenslange Aufgabe und sollte
unabhängig vom Alter oder der Lebenssituation jährlich erfolgen“,
rät der Versicherungsexperte. Hier kann auch bares Geld gespart
werden. Zieht ein Paar beispielsweise zusammen, benötigen sie
künftig nur noch eine Haftpflichtversicherung. Dasselbe gilt für
die Rechtsschutz-, und Hausratversicherung. Auch andere Verträge
sind zu prüfen. Ein Versicherungscheck und das Anpassen an die
aktuelle Lebenssituation lohnt sich, betont Baumjohann.
KREIS- UND STADTSPARKASSE SPEYER, Presseinfo,Speyer,
Internet: http://www.sparkasse-speyer.de
19.07.2011
Vermeindliche Behördenpost entpuppt sich als teure Abofalle
Von Jürgen Schaaf
Zur Zeit
flattern Anschreiben in kirchliche und andere Einrichtungen
und Firmen, die auf den ersten Blick wie Daten-Abgleichsschreiben
einer Behörde aussehen. Als Absender im Briefkopf steht:
„Gewerbeauskunft-Zentrale.de“, klein als zweite Überschrift:
„Erfassung gewerblicher Einträge“. Viele denken , es handelt sich
hier um das Schreiben einer Behörde und sie seien einem Amt
gegenüber zur Auskunft und Überprüfung ihrer Daten verpflichtet.
Der Absender ist allerdings weder eine Behörde noch ein Amt,
sondern die GEW Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH mit Sitz in
Düsseldorf , die sich hinter dem Absender
„Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ verbirgt. Und die Mitarbeiter dieser
GmbH gehen clever vor: Die meisten Firmendaten sind im Formblatt
bereits ausgefüllt, lediglich wenige restliche Angaben müssen noch
vom Adressaten überprüft, unterschrieben und dann
schnellstmöglichst zurückgeschickt werden, natürlich gebürenfrei
per Fax . Denn im Gegensatz zur Email gilt eine Unterschrift auf
dem Fax als rechtsgültig und verbindlich.
Man muss das Kleingedruckte schon ganz genau lesen, um den
versteckten Preishinweis zu finden: 478,20 Euro zzgl. Umsatzsteuer
ist die jährliche Vergütung, die Mindestvertragslaufzeit beträgt
laut Kleingedruckten sogar 956,40 Euro ohne Steuern. Das
Zurückfaxen des unterschriebenen Formblattes kann so zu einem bösen
Erwachen führen. Zwar ist ein Widerrufsrecht von zwei
Wochen eingeräumt, aber wer das Schreiben erst einmal vom
Tisch hat, wird die nächsten Tage wahrscheinlich nicht mehr an das
Schreiben denken und schliesslich flattert die erste Rechnung ins
Haus.
Der Rechtsanwalt Thomas Meyer erklärt auf seiner Internetseite
www.kanzlei-thomas-meier.de, das Verbraucherschutzrecht stehe der
Einrichtung oder der Firma nicht zur Verfügung. Die
Webseite: www.ratgeberrecht.eu beschreibt
die weitere Vorgehensweise der GEW:
„ Bereits 14
Tage (!!!) nach Rechnungsdatum erhält der Rechnungsempfänger die
„Letzte Mahnung“ von der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH,
dies verbunden mit der Einleitung „zu folgender Rechnung konnten
wir immer noch keinen Zahlungseingang feststellen“ (was nach 14
Tagen ab Rechnungsdatum schon sehr außergewöhnlich ist) sowie der
Aufforderung, den ausstehenden Betrag innerhalb einer Woche zu
überweisen und dem Hinweis, daß andernfalls ein gerichtlicher
zwangsweiser Einzug veranlasst würde.“
Wer das Problem persönlich aus der Welt schaffen möchte und bei
der GEW anruft, W dem kann es passieren, dass die sich dem neuen
Kunden gegenüber kulant zeigt und am Telefon einen Rabatt von
30-40% anbietet. Doch im nächsten Jahr kommt wieder eine neue
Rechnung in entsprechender Höhe ins Haus geflattert.
Rechtsanwälte wie Meyer oder die Kanzlei Seelbach & Imm
wollen hereingefallenen Kunden helfen. Die
Gewerbeauskunft-Zentrale beruft sich zwar derzeit auf ein Urteil
des Amtsgerichts Köln, dass ihre Vorgehensweise rechtens sei.
Seelbach und Imm erklären auf ihrer Homepage: www.seelbach-imm.de, der Kanzlei
liege eine Vielzahl anders lautender Gerichtsentscheidungen vor, in
denen Branchenbuchanbieter unterlegen sind. Die Anwälte raten,
keine Ratenzahlungs- oder sonstigen Vereinbarungen, ohne zuvor mit
einem spezialisierten Anwalt gesprochen zu haben und bieten zum
einen eine
kostenlosen Hotline an bzw, für 100,00 € netto pauschal
die außergerichtliche Vertretung des Kunden zu übernehmen. Der
könnte so noch einmal mit einem blauen Auge davon kommen.
19.07.2011
Alle Proben bislang ohne EHEC-Befund
EHEC-Analyse an der Sicherheitswerkbank
LUFA Speyer analysiert weiterhin Gemüse und
mehr
Seit Anfang Juni hat die Landwirtschaftliche
Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) in Speyer rund 600
Proben auf den EHEC-Erreger hin untersucht. Im Auftrag von Pfälzer
Landwirten, dem Pfalzmarkt in Mutterstadt und dem
rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Ernährung, Weinbau und Forsten hat sie Gemüse, Obst, Saatgut,
Klärschlamm, Gärreste aus Biogasanlagen, Beregnungswasser aus dem
Altrhein und Waschwasser von Gemüse analysiert und keine Belastung
mit dem gefährlichen Darmbakterium festgestellt.
„Auch wenn die Infektionswelle momentan abklingt, wird
uns EHEC von nun an begleiten“, prognostiziert Mikrobiologe Dr.
Gerhard Strauß von der LUFA. Diese aggressive Gruppe der
Colibakterien sei jetzt freigesetzt und damit nicht mehr aus der
Welt zu schaffen. Insofern wird auch die LUFA immer wieder Proben
auf EHEC testen, da ist sich Strauß sicher. Innerhalb von nur einer
Woche nach Bekanntwerden der ersten Krankheitsfälle sei es
gelungen, die Untersuchungsmethoden in der LUFA zu etablieren, die
Räumlichkeiten herzurichten und die Zulassung für die Analytik
entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes zu bekommen.
Und so konnten Strauß und drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bereits am 1. Juni mit den Tests beginnen. „Wir waren uns bewusst,
dass wir den Landwirten und Verbrauchern Soforthilfe in großer Not
leisten mussten“, so Prof. Dr. Franz Wiesler, wissenschaftlicher
Direktor der LUFA. Bis an die Kapazitätsgrenze, auch übers
Wochenende und an Feiertagen, arbeiteten die Beschäftigten, um
Landwirten ein Zertifikat auszustellen, sofern ihre Ware
einwandfrei ist. Denn nur so können sie ihre Produkte an den Handel
verkaufen.
Es dauert einen Tag, um die Proben auf EHEC hin zu
untersuchen. Auch arbeitet die LUFA Hand in Hand mit der BOLAP, der
Gesellschaft für Bodenberatung, Laboruntersuchung und
Qualitätsprüfung, die als Anlaufstelle für die Erzeuger die
Probenorganisation abwickelt. Im Labor erfolgen alle wesentlichen
Arbeitsschritte des EHEC-Nachweises innerhalb einer
Sicherheitswerkbank, in der durch ständiges Filtern der Luft eine
Verunreinigung oder ein unbeabsichtigtes Freisetzen von
Mikroorganismen vermieden wird. Zunächst kommen die Gemüse- und
anderen Proben bei 37 Grad Celsius in eine Nährlösung, in der sich
die Colibakterien vermehren, die anderen Mikroorganismen aber
abgetötet werden. Nach sechs Stunden impft man mit dieser Vorkultur
eine andere Nährlösung an, die die EHEC-Stämme anregt, innerhalb
weiterer 16 bis 18 Stunden typische Giftstoffe zu bilden, die mit
dem weit verbreiteten ELISA-Verfahren nachgewiesen werden können.
Presse, Bezirksverband Pfalz
01.07.2011
Rentenanpassungsmitteilung wird verständlicher
Rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Juli
ihre Rentenanpassungsmitteilung.
Die Mitteilungen wurden von der Deutschen Rentenversicherung
sprachlich überarbeitet und neu gegliedert. Sie sind jetzt
verständlicher, übersichtlicher und persönlicher. Die neuen
Mitteilungen sollen den Empfängern helfen, die Anpassung ihrer
Rente noch besser nachvollziehen zu können.
Die Rentenanpassungsmitteilungen
(Blatt2) gehören zu den Bescheiden und
Informationsschreiben, die die Deutsche Rentenversicherung derzeit
weiter verbessert. Mitarbeiter der Rentenversicherung bringen
gemeinsam mit Sprachexperten des Deutschen Forschungsinstituts für
öffentliche Verwaltung Speyer die komplexen rechtlichen Grundlagen
in eine verständlichere Sprache. Gleichzeitig achten sie darauf,
dass die Texte auch weiterhin verfahrenssicher und auf dem
aktuellen Stand der Rechtsprechung sind.
Erste Schreiben im neuen Stil werden neben der
Rentenanpassungsmitteilung bereits verschickt. Umfragen bestätigen,
dass sich die Kunden mit den neuen Schreiben besser informiert
fühlen. Dadurch ging die Zahl der Widersprüche spürbar zurück.
Verständliche Bescheide haben damit auch wirtschaftliche Vorteile
und verringern die ohnehin schon niedrigen Verwaltungskosten der
Deutschen Rentenversicherung.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und
Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie
Servicetelefon unter 0800 100048 016 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de.
Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Deutsche
Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
29.06.2011
Schüler und Studenten aufgepasst: Ferienjobs sind sozialabgabenfrei
Wer in den Ferien sein Taschengeld mit einem Job
aufbessern will, zahlt daraus meist keine Beiträge zur Renten-,
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Ferienjobber
erhält seinen Verdienst brutto gleich netto.
Dabei muss es sich allerdings um einen „echten“ Ferienjob
handeln. Ist die Beschäftigung kurzfristig, also von Beginn an auf
maximal 50 Arbeitstage oder zwei Monate im Jahr begrenzt, zahlen
weder Ferienjobber noch Arbeitgeber hierfür Sozialabgaben - egal,
was verdient wird.
Wer länger als zwei Monate arbeitet, dabei aber nur bis zu 400
Euro monatlich verdient, wird zum „Mini-Jobber“. Der Arbeitgeber
meldet ihn bei der Minijob-Zentrale und entrichtet für ihn eine
Pauschale von derzeit
30 Prozent des Entgelts. Davon gehen 15 Prozent an die
Rentenversicherung, 13 Prozent an die Krankenversicherung und zwei
Prozent sind Lohnsteuer. Der Mini-Jobber selbst muss keine
Sozialversicherungsbeiträge leisten. Er kann aber die
Rentenbeiträge, die der Chef für ihn zahlt, aus eigener Tasche auf
den vollen Beitragssatz von derzeit 19,9 Prozent aufstocken. Sein
Vorteil dabei: Mit knapp 20 Euro Monatseinsatz bei einem
400-Euro-Job kann er den vollen Schutz der Rentenversicherung, etwa
einen Anspruch auf Rehabilitation oder Erwerbsminderungsrente,
erhalten. Dazu steigern diese Pflichtbeiträge auch die spätere
Rente und ermöglichen, dass der Mini-Jobber staatliche Zulagen zur
Riester-Rente erhalten kann.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz in Speyer, Eichendorffstraße 4 - 6 - persönlich
oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 und
im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de.
Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Deutsche
Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
27.06.2011
Beim Einkauf von Obst und Gemüse auf regional erzeugte Produkte zugreifen
Pressemitteilung zur
EHEC-Infektion
Nachdem das
BMELV, das BfR und das RKI auch am Wochenende die Verzehrswarnung
für Obst und Gemüse nicht zurückgenommen haben, weil die
Infektionsquelle immer noch nicht eindeutig bestimmt werden konnte,
möchten wir darauf hinweisen, dass mittlerweile über die QS GmbH
1.034 Analyseergebnisse zu Obst und Gemüse ohne Befund zu EHEC
vorgelegt wurden. Allein die Pfalzmarkt eG hat 234 Proben
abgegeben, davon sind aktuell 172 Proben untersucht und für
EHEC-frei befunden worden.
Bei der Dichte an Analyseergebnissen ohne jeglichen Befund kann
ohne Angst festgestellt werden, dass der EHEC-Keim nicht auf
Pfälzer Obst und Gemüse zu finden ist. Die Erzeugnisse der
Pfalzmarkt eG und seines Kooperationspartners, der OGM
Maxdorf-Lambsheim eG, können mit gutem Gewissen verzehrt werden.
Allgemeine Zubereitungsmaßnahmen wie das Waschen und Putzen von
rohem Gemüse müssen wie schon immer durchgeführt werden, denn unser
Gemüse wächst unter Gottes freiem Himmel.
Die Kaufzurückhaltung des Verbrauchers, hervorgerufen durch die
nicht belegten Warnungen des Robert-Koch-Institutes, haben zu einer
Halbierung des Mengenumsatzes beim gesamten Gemüse geführt, die
Salate haben über 70% ihrer Menge verloren. Das führt zu
drastischen Umsatzeinbußen auf den Erzeugerbetrieben bis hin zu
existenzieller Not.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. weise die
Verbraucher seit Jahrzehnten schon darauf hin, beim Einkauf von
Obst und Gemüse auf regional erzeugte Produkte zuzugreifen. Diese
Empfehlung sei seit der Ausbreitung des EHEC-Erregers aktueller
denn je. Es gebe keinen Grund, auf den Verzehr von Gemüse und
Salaten aus Rheinland-Pfalz zu verzichten. Vielmehr sei der
Verbraucher auf der sicheren Seite, wenn er auf Produkte aus
heimischer Produktion zugreife, so der Präsident des
Bauernverbandes. Pfalzmarkt für Obst und Gemüse eG, 67112
Mutterstadt
06.06.2011
Stadtwerke setzen Klimaleitlinie weiter um
Aufsichtsrat stimmt Investitionen in Windenergie und
Elektrofahrzeuge zu – aus SWS-Kundenbüro wird
Servicecenter
Die Stadtwerke Speyer setzen weiter auf Windenergie. Diesen
Beschluss fasste der SWS-Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 19. Mai
2011. „Wir sind besonders stolz, dass wir den bislang fossil
erzeugten Strom durch eigene Produktion – wie Fotovoltaik und jetzt
verstärkt Windkraft – Schritt für Schritt ersetzen können“,
erläutert Hansjörg Eger, Aufsichtsratsvorsitzender der SWS die
Investitionsvorhaben des örtlichen Energieversorgers.
Die SWS haben in Kirf, im Landkreis Trier-Saarburg, bereits zwei
Windenergieanlagen gekauft. Ende des Jahres sollen an diesem
Standort zwei neue Windräder (Gesamtkosten von 5,75 Mio. Euro)
errichtet werden. Auf einem Erdrücken in 350 Meter Höhe produzieren
bald vier Windenergieanlagen CO2-freien Strom für Speyer. Mit einer
Leistung von insgesamt 13.400 Megawattstunden Strom können dann
3.830 Einfamilienhäuser beliefert werden. Die CO2-Einsparung liegt
bei knapp 10.000 Tonnen pro Jahr. „Bei unserem Engagement für
Windenergie halten sich umweltpolitische Aspekte und
wirtschaftliche Gründe die Waage“, betont Bühring. Der bei den SWS
neu gegründete Bereich Energiedienstleistungen gehe dieses Thema
gezielt an und eröffne damit besondere Chancen – und das sowohl für
Kunden als auch für die Stadtwerke.
Weiter stimmte der SWS-Aufsichtsrat dem Kauf von vier
Elektrofahrzeugen zu, die ältere Fahrzeuge im Stadtwerke-Fuhrpark
ersetzen sollen. Die Stadtwerke setzen damit ihr Engagement in
Sachen Elektromobilität weiter fort. Auch der Speyerer Stadtrat
betonte die Brisanz des Themas durch die Aufnahme eines elften
Punktes „Elektromobilität“ in die Energie- und Klimaleitlinie der
Domstadt. Bereits im Juni 2010 hatten die SWS eine
Elektrotankstelle (Ladesäule) auf dem Festplatz errichtet. „Aus
aktueller Sicht sind Elektrofahrzeuge der erfolgversprechendste
Weg, Kohlendioxid und die lokale Luftverschmutzung in Städten zu
reduzieren“, sagt Bühring. „Sie fahren leise, emissionsfrei und
zügig“. Drei PKW und ein Kastenwagen des Fahrzeugherstellers mia
wollen die SWS in einem Langzeittest auf Alltagstauglichkeit
prüfen. Dabei soll ein PKW für interessierte Unternehmen eingesetzt
und eventuell weiterverkauft werden. Die Elektroautos der SWS
gehören dann zu den ersten völlig neu entwickelten und rein
elektrisch betriebenen Serienmodellen, die in nächster Zeit auf den
Markt kommen werden. Der Vertrieb von mia richtet sich zunächst an
öffentliche und private Flottenbetreiber. Der Einzelverkauf an
Privatkunden beginnt 2012.
Um ihr Angebot weiter zu optimieren, planen die Stadtwerke, ihr
Kundenzentrum in der Industriestraße zu einem modernen
Servicecenter umzubauen. Der Aufsichtsrat erteilte dazu seine
Zustimmung. „Durch die Neugestaltung wollen wir unseren zentralen
Wettbewerbsvorteil – die Nähe zu unseren Kunden hier in Speyer –
weiter stärken“, so Bühring. Ein neues, offenes Raumkonzept soll
die Basis für Gespräche in freundlicher, entspannter und diskreter
Atmosphäre werden. Kürzere Wartezeiten und eine Ausweitung der
qualifizierten Beratung haben die Stadtwerke weiter im Focus. Die
Kosten für die Umbaumaßnahmen belaufen sich auf 245 TEuro.
Ferner stimmte der Aufsichtsrat zu, den Investitionsplanansatz
für den Ausbau des Fernwärmenetzes um 320 TEuro zu erhöhen. Durch
Kundengewinnung über gezielte Akquiseaktionen sind im laufenden
Jahr in den Bereichen St.-Guido-Stiftsplatz, St.-Guido-Straße und
Paulstraße Erweiterungen geplant.
Stadtwerke Speyer GmbH, Pressestelle
20.05.2011
Stadtwerke Speyer kündigt Liefervertrag mit TelDaFax
Mit Wirkung zum 20.05.2011 hat die Stadtwerke Speyer GmbH die
Lieferantenrahmenverträge für die Nutzung ihres Strom- und
Gasnetzes mit der TelDaFax Energy GmbH gekündigt. Der Grund hierfür
ist das wiederholte Ausbleiben von Zahlungen der Entgelte für die
Nutzung der Versorgungsnetze.
Für die Kunden der TelDaFax Energy GmbH hat dies zur Folge,
dass sie ab dem 20.05.2011 keine Energielieferung mehr von der
TelDaFax Energy GmbH erhalten.
Die weitere Versorgung mit Energie wird durch den Vertrieb
der Stadtwerke Speyer GmbH als Grundversorger im Rahmen der
Ersatzversorgung sichergestellt. Diesbezüglich erhalten die
betroffenen TelDaFax-Kunden von dort ein separates
Anschreiben. Innerhalb der nächsten drei Monate haben sie die
Möglichkeit, ihren neuen Energielieferanten auszuwählen. In
dieser Zeit werden die betroffenen Energieabnehmer zu den
Preisen der Stadtwerke Speyer für die Ersatzversorgung
unterbrechungsfrei und zuverlässig mit Energie beliefert. Wird kein
neuer Energielieferant ausgewählt, versorgt der Vertrieb
der SWS weiter.
Gemäß der Grundversorgungsverordnung ist eine Schätzung der
Zählerstände vorgesehen. Die Stadtwerke Speyer schreiben
jedoch alle Kunden an und bieten mittels Ablesekarte
an, den aktuellen Zählerstand bis zum 27.05.2011
mitzuteilen.
Unabhängige Beratung zu diesem Thema und weitere Hilfestellungen
bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz an unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/link877881A.html.
Stadtwerke Speyer GmbH
20.05.2011
Dubiose Handyverträge
OpSec Security ernennt den Betreiber der Seite
sunphone24.de zum „Schwarzen Schaf“ des Monats Mai
München, 31. Mai 2011. Neben den
bekannten Netzbetreibern und Mobilfunkprovidern gibt es auch immer
mehr Online-Shops, die als eine Art „Zwischenhändler“ Handyverträge
anbieten. Doch auch in diesem Segment scheinen nicht alle Anbieter
seriös zu sein. So sorgte zum Beispiel laut Verbrauchermeldungen
das Online-Portal sunphone24.de für viel Ärger und Beschwerden.
Daher verleihen die Markenschutzexperten von OpSec Security dem
Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den
Monat Mai.
Der Online-Shop sunphone24.de bietet sowohl Handys
als auch Handyverträge an. Doch wie Verbraucher OpSec meldeten und
auch verschiedenen Internetforen zu entnehmen ist, kam es in vielen
Fällen zu erheblichen Problemen bei der Abwicklung. So warteten
Kunden bei reinen Handy-Käufen vergeblich auf die per Vorkasse
bereits bezahlten Mobiltelefone. Bei Handyverträgen hieß es, dass
die Grundgebühr wegfalle, doch auf den Rechnungen waren sie dann
doch ausgewiesen. Kunden sollten daraufhin ihre Rechnungen
einschicken und die Grundgebühr zurückerstattet bekommen. Dies
geschah jedoch in den gemeldeten Fällen nicht. Vielen
Verbrauchermeldungen zufolge erhielten die Betroffenen ihr Geld –
wenn überhaupt – erst zurück, nachdem sie einen Anwalt oder die
Polizei eingeschaltet hatten. Problematisch dabei ist, dass der
Handyvertrag mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter inklusive der
Grundgebühr abgeschlossen wird, die Rückerstattung der
Grundgebühren jedoch mit sunphone24.de vereinbart wird. Dies
bedeutet, dass der Kunde nur Ansprüche gegen den Online-Shop
erheben kann, nicht jedoch gegen den Mobilfunkanbieter. So kann es
passieren, dass man auf einem Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit und
monatlichen Grundgebühren sitzen bleibt, obwohl es mit dem Shop
anders vereinbart war.
Kritisiert wurde von vielen betroffenen Kunden auch der
Kundenservice. Fragen per Mail wurden meist nicht beantwortet und
telefonisch war der Shop gar nicht oder nur schwierig zu
erreichen.
„Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass man bei scheinbar
attraktiven Angeboten und der Zahlung per Vorkasse vorsichtig sein
sollte und sich im Vorhinein über den jeweiligen Shop in
Verbraucherforen informieren sollte“, so Mechthild Imkamp,
Marketing Direktorin bei OpSec Security.
Über die Initiative „Das Schwarze Schaf“:
Um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen
Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher
vor den dreistesten Betrügern und Betrugsmaschen im Internet zu
warnen, haben die Mitarbeiter von OpSec Security im April 2006 die
Initiative „Das Schwarze Schaf“ ins Leben gerufen. Seitdem zeichnen
sie monatlich die dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit
dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ aus. Dazu wählt OpSec aus
allen gemeldeten Fällen von Verbrauchern und Firmen den frechsten
Fall aus und ernennt ihn zum „Monatsschaf“. Einmal jährlich ernennt
dann eine Jury namhafter Vertreter aus Politik und Wirtschaft aus
allen „Monatsschafen“ ein „Jahresschaf“. Verbraucher und
Unternehmen können OpSec ihre persönlichen Schwarzen Schafe per Fax
unter der Nummer + 49 (0) 89 / 79 07 8-333 oder per E-Mail an die
Adresse schwarzes-schaf@opsecsecurity.de
schicken. Weitere Informationen gibt es unter www.das-schwarze-schaf.com.
Über OpSec Security:
Die OpSec Security GmbH (vormals P4M GmbH – Die
InternetAgenten) mit Sitz in München gehört zur OpSec Security,
Inc., einer 100-prozentigen Tochter der OpSec Security Group plc
(London AIM: OSG). Als weltweit führender Anbieter von
Anti-Fälschungstechnologien sowie von Lösungen und Dienstleistungen
für Off- und Online-Markenschutz ist OpSec für mehr als 300
Unternehmen unterschiedlicher Branchen und für über 50 Regierungen
weltweit tätig. Die OpSec Gruppe betreibt Produktionsstätten und
Forschungseinrichtungen in den USA und in Großbritannien und agiert
auf dem amerikanischen, europäischen und asiatischen Markt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.opsecsecurity.de Pressemeldung:
ZPR GmbH
31.05.2011
Bundeswehrreform: Auch Rente ist
betroffen
Wer ab 1. Juli freiwilligen Wehrdienst oder
Bundesfreiwilligendienst leistet, hat für die Dauer des Dienstes
den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Eigene
Beiträge müssen dafür nicht gezahlt werden. Beide Dienste ersetzen
den bisherigen Grundwehrdienst und Zivildienst, die wegen der
Bundeswehrreform zum 30. Juni ausgesetzt werden. Verbesserungen
gibt es bei der Waisenrente: Während des Bundesfreiwilligendienstes
besteht hier künftig ein Anspruch, beim Zivildienst war das bisher
nicht der Fall. Wer freiwilligen Wehrdienst leistet, kann dagegen
auch weiterhin keine Waisenrente erhalten.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz in Speyer, Eichendorffstraße 4 - 6 - persönlich
oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 und
im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de.
Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine.
26.05.2011
Berechnungen belegen: Pendlerpauschale zu niedrig
|
Bund der Steuerzahler fordert Anhebung der
Pendlerpauschale |
Aktuelle Berechnungen belegen, dass die derzeitige
Pendlerpauschale die Kosten eines Pkw je gefahrenen Kilometer nicht
annähernd abdecken, insbesondere nachdem die Spritkosten so massiv
angestiegen sind. So kostet beispielsweise die Nutzung eines
benzinbetriebenen VW Golf 1.4 Variant 42 Cent pro Kilometer, eines
dieselbetriebenen Ford Focus Ambiente 1.6 38,7 Cent pro Kilometer
und eines benzinbetriebenen Skoda Octavia Combi 1,4 Classic 42,2
Cent pro Kilometer. „Der jetzige Satz von 30 Cent je
Entfernungskilometer, also 15 Cent je gefahrenen Kilometer, ist
eindeutig unzureichend! Die Pendlerpauschale muss entsprechend
angepasst werden“, fordert Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des
Bundes der Steuerzahler.
Denn Fahrtkosten zur Arbeit sind Werbungskosten. Sie entstehen
im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einkommenserzielung und
müssen daher berücksichtigt werden – und zwar in angemessener Höhe.
Auch die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel sind in den
vergangenen Jahren erheblich gestiegen, ohne dass die
Pendlerpauschale angepasst worden wäre. Im Gegenteil: Im Jahr 2004
wurde sie sogar gekürzt. „Es wäre sinnvoll, zumindest die Kürzung
der Pendlerpauschale aus dem Jahr 2004 zurückzunehmen, das heißt,
für die ersten 10 Entfernungskilometer zur Arbeit gilt ein Satz von
36 Cent und ab dem elften Kilometer 40 Cent je
Entfernungskilometer“, sagt Däke.
Nach jüngsten Bundesamtszahlen nutzen knapp zwei Drittel aller
Arbeitnehmer den Pkw für den Weg zur Arbeit. „Somit ist der Pkw das
Standardverkehrsmittel und muss als Referenzfall für alle
herangezogen werden“, fordert Däke abschließend.
Die Berechnungen finden Sie hier zum Download als
pdf.
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Rückfragen an Julia Berg, Tel. 030/25 93 96 0
|
12.05.2011
Telefonabzocker werden immer dreister Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gehen gehäuft
Meldungen verärgerter Verbraucherinnen und Verbraucher ein, die
unter dem Namen „Verbraucherschutzzentrale“ angerufen wurden. Am
Ende der Telefonate steht immer der Versuch, ein teures Abo für
eine wertlose Dienstleistung zu verkaufen.
Die Methoden der „Abzocker“ werden dabei immer dreister, das
Vorgehen ist jetzt zweistufig: Zunächst werden Verbraucher von
einer ‚Verbraucherschutzzentrale’ angerufen. Die falschen
Verbraucherschützer behaupten, dass verschiedene Gewinnspielfirmen
Daten der Angerufenen gespeichert hätten. Als Beweis wird die echte
Kontonummer genannt. Die Anruferin ‚warnt’ dann vor einem Anruf
eines Gewinnspielvermittlers. Damit dieser kein Verdacht schöpfe,
solle der Verbraucher einfach alle Fragen mit Ja beantworten. So
könne der ‚Verbraucherschutz’ dafür sorgen, dass die Daten der
Betroffenen gelöscht werden. Kurz nachdem die
‚Verbraucherschutzzentrale’ auflegt, erfolgt tatsächlich der Anruf
eines Gewinnspielvermittlers. Einziges Ziel der Anrufer ist es, dem
Verbraucher ein kostenpflichtiges Abo unterzuschieben.
„Wieder einmal zeigt sich damit, dass die Politik der
Dreistigkeit der Abzocker immer noch hinterherläuft,“ kritisiert
Christian Gollner, Referent für Telekommunikation bei der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Seit Jahren ist der Politik
das Problem der untergeschobenen Verträge am Telefon bekannt und
ebenso lange dessen Lösung: die Bestätigungslösung. Danach
gilt der bei einem Werbeanruf angebotene Vertrag erst dann als
rechtsgültig geschlossen, wenn er vom Verbraucher schriftlich
bestätigt wurde.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert daher, endlich
die Bestätigungslösung im Rahmen der anstehenden Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes zu etablieren. Nur so kann die
Telefon-Abzocke wirksam bekämpft werden.
Text: VZ, Baden Württemberg 26.04.2011
Soziale Wohnraumförderung - Fördermittel für Bau, Kauf und Modernisierung Die Stadtverwaltung informiert, dass das Land Rheinland-Pfalz
den Bau oder Kauf von selbst genutzten Häusern und Wohnungen mit
Zinsgarantiedarlehen unterstützt. Der Zinssatz beträgt in den
ersten fünf Jahren 1,7 Prozent jährlich. Die Höhe des Darlehens
richtet sich neben der Einkommenshöhe und der Haushaltsgröße auch
nach der Mietenstufe der Stadt oder Gemeinde, in der sich das
Objekt befindet. Erstmals gibt es ein eigenes Förderangebot für den
Ersatzneubau. Wird ein Wohngebäude abgerissen und innerhalb von 18
Monaten durch ein neues Wohngebäude ersetzt, kann dies mit einem
Zinsgarantiedarlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter
Wohnfläche gefördert werden.
Für die Modernisierung von Wohneigentum kann auch ein
Zinsgarantiedarlehen beantragt werden. Der Zinssatz beträgt auch
hier 1,7 Prozent jährlich. Bei selbst genutzten Wohnungen sind
Einkommensgrenzen zu beachten. Bei Mietwohnungen ist nach Abschluss
der Arbeiten die Anfangsmiete festgelegt. Der Förderkatalog umfasst
unter anderem die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts,
energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und
regenerativer Energien sowie Maßnahmen die alten- und
behindertengerechtes Wohnen ermöglichen.
Die Zinsgarantie wird über die Hausbank bei der
Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) beantragt. Für diesen
Antrag wird eine Förderbestätigung von der Stadtverwaltung
benötigt.
Mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent kann
gefördert werden, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 2.000
und höchstens 10.000 Euro betragen. Der Förderkatalog ist hier
begrenzt auf energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer
und regenerativer Energien, Maßnahmen die barrierefreies Wohnen
ermöglichen und der Anbau zur Verbesserung der sanitären
Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzugs.
Neben dem Eigentumsprogramm und dem Modernisierungsprogramm wird
ein Mietwohnungsbauprogramm angeboten. Die Förderung erfolgt durch
zinsverbilligte Darlehen. Außerdem ist das Land am Erwerb von
allgemeinen Belegungsrechten an Wohnungen interessiert. Als
Gegenleistung werden Zuschüsse angeboten.
In allen Programmen gilt ein Förderungsausschluss, wenn vor der
Erteilung der Förderbestätigung bzw. der Förderzusage mit den
Bauarbeiten begonnen wurde oder wenn verbindliche Verträge
abgeschlossen wurden. Lediglich beim Ankauf von Wohnraum ist eine
Ausnahme möglich, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach
dem Kaufvertragsabschluss gestellt wird.
Informationsbroschüren und Anträge sind bei der Stadtverwaltung
Speyer (Bauverwaltung, Maximilianstraße 100, Zimmer 202, Herr
Linxweiler, Tel. 142251) erhältlich. Für Beratungsgespräche werden
Terminvereinbarungen empfohlen. Weitere Informationen sind auf den
Internetseiten der Landestreuhandbank unter www.lth-rlp.de erhältlich.
Stadt Speyer, Pressestelle
26.04.2011
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