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Gastkommentar

Liebe Leserin, lieber Leser

auf dieser Seite sollen künftig Experten zu aktuellen Themen ebenso zu Wort kommen wie zu grundsätzlichen Fragen und uns dazu ihre Meinung sagen.

Als Mit-Mach-Zeitung will der SPEYER-KURIER dadurch eine möglichst große Meinungsvielfalt darstellen und möglichst viele Autoren zu Wort kommen lassen.

Dabei wird die Redaktion nur dann korrigierend eingreifen, wenn ein Autor andere Menschen unangemessen angreift oder sie gar in ihrer Würde verletzt.

Wir laden deshalb alle Leserinnen und Leser ein, sich immer dann bei uns zu melden, wenn Sie sich zu bestimmten Themen berufen fühlen.

11.02.2011


Meinungsbeitrag von Helmut Bauer

Zum Thema “Menschenrechte in China und Gründung einer Partnerschaft mit Ningde” hat uns jetzt Helmut Bauer, Stellvertretender Vorsitzender der “Gesellschaft für Deutsch-Chinesische Freundschaft GDCF” Speyer den nachfolgenden Meinungsbeitrag zugeschickt:

China gilt inzwischen international als das am stärksten "amerikanisierte" Land in Asien. Das kann der Beobachter z.B. im Fernsehen - bei Talkshows, wie der chinesischen Ausgabe von "Wetten ,dass" - erkennen, oder aber auch in chinesischen Printmedien mit ihrer umfangreichen Berichterstattung zu Themen wie z.B. “Korruption” oder zu einer Plagiatsaffäre ähnlich dem Fall Guttemberg.

Diese Veränderungen gelten insbesondere für das Recht auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und freie künstlerische Entfaltung.

Das China des Jahres 2012 ist daher längst nicht mehr das China des Jahres 1980 oder gar des Jahres 1949.

Diese Veränderungen und Fortschritte zu leugnen und China vom "über alle Zweifel erhabenen westlichen Moralstandpunkt" aus als schlecht und böse anzuprangern, sagt viel mehr über den westlichen Dogmatismus, seine Arroganz und Ignoranz aus, als dass China so der Wirklichkeit entsprechend beschrieben würde.

Die Mitglieder des Speyerer Motettenchors unter Leitung von Marie Theres Brand werden in diesem Zusammenhang von ihrer Konzertreise 2012 nach China möglicherweise einige unerwartete Erlebnisse zu berichten haben, die dazu beigetragen haben , dass sich ihr bisheriges Chinabild deutlich verändert hat.

Ein solcher Meinungswandel ist aber genau das, was eine Städtepartnerschaft bezweckt und ihr den offiziellen Rahmen gibt. Ein Nein zu einer Partnerschaft mit einer chinesischen Stadt aus rein populistischen oder parteistrategischen Gründen sagt deshalb eher etwas über das Denken und Handeln der entsprechenden Speyerer Politiker aus und führt im Ergebnis dazu, dass sich immer weniger Menschen von den bisherigen politischen Parteien ernst genommen und vertreten fühlen.

Dies kann jeder am Mitgliederschwund der etablierten Parteien und an den abnehmenden Wahlbeteiligungen ablesen.

Helmut Bauer

Wormser Landstraße 173

67346 Speyer

04.05.2012


Der SPEYER-KURIER-Gastkommentar

Er zählt sicher zu den profiliertesten pfälzischen Regional- und Kommunalpolitikern der vergangenen 50 Jahre: Dr. Paul Schädler (81), langjähriger Landrat und Regierungspräsident. Er wurde 1967 in der Folge der ersten rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietsreform zum Landrat von Landau berufen - zwei Jahre später erfolgte seine Versetzung in den neu geschaffenen Landkreis Ludwigshafen, in dem er 14 Jahre lang wirkte und nachhaltige Spuren hinterließ. 1983 erfolgte seinen Berufung zum Regierungspräsidenten von Rheinhessen-Pfalz, ein Amt, das er bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1991ausübte.

Der in Zeltingen an der Mosel geborene Jurist ist zwischenzeitlich zum bekennenden Pfälzer geworden und lebt mit seiner Gattin Helga in Dudenhofen bei Speyer.

Heute ist Paul Schädler als Rechtsanwalt in einer großen Anwaltskanzlei tätig.

Der SPEYER-KURIER konnte jetzt den ausgewiesenen Experten für kommunale Gebietsstrukturen Dr. Paul Schädler für einen Gastkommentar zu der derzeit laufenden Diskussion über eine erneute kommunale Gebietsreform gewinnen.

Lesen Sie den nachfolgenden Kommentar

18.08.2011


Kommunalreform im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz

An der deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften, früher Verwaltungshochschule, lehrte Ende der 60er Jahre und in den 70er Jahren ein Wissenschaftler, der die deutsche Verwaltung, in welcher Form sie auch vorhanden war, exzellent kannte.

Sein im Jahre 1969 in der Schriftenreihe der Hochschule Speyer erschienenes Werk „Neubau der Verwaltung“ ist bis heute unerreicht. Ich spreche von Frido Wagener.

Er war ein ausgezeichneter Wissenschaftler und ich sehe unter den vielen durchaus renommierten Wissenschaftler unserer Tage keinen, der ihn bis heute ersetzen konnte.

Frido Wagner gab seinerzeit den Verwaltungsreformern den klugen Rat, bei Verwaltungsreformen immer die Reformvorteile mit den Reformnachteilen zu vergleichen und fügte hinzu, Reformen seien nur dann gerechtfertigt, wenn der Vorteil die Nachteile deutlich übersteige.

Aus der Erfahrung des Verfassers muss dabei insbesondere auch berücksichtigt werden, dass Reformen immer zu mehr oder weniger langen Lähmungen der Verwaltung führen. Diese Lähmungen beginnen schon, wenn die Reformen angekündigt werden, sie ziehen sich nach der „Reform“ lange hin. Die Verwaltung ist dann mit sich selbst beschäftigt und kaum in der Lage, ihre eigentlichen Aufgaben effizient wahrzunehmen.

Betrachtet man unter dieser Voraussetzung die Bestrebungen zur Kommunalreform im Land Rheinland-Pfalz, insbesondere im Rhein-Pfalz-Kreis, muss man wohl feststellen, dass solche Überlegungen kaum angestellt worden sein dürften.

Wenn man sich die Begründungen für das Vorhaben anhört, sind es flotte Sprüche von „gewandelten Verhältnissen“ von „neuen Kommunikationstechniken“, von „demoskopischen Veränderungen“ und anderes mehr.

Nun geht es dem Autor nicht um eine Gesamtbetrachtung der sogenannten Kommunalreform im Lande Rheinland-Pfalz, sein Anliegen sind die Planungen für eine „Kommunalreform im Rhein-Pfalz-Kreis“.

Immer wenn die Politik ihrer Sache nicht ganz sicher oder nur feige ist, schaltet sie Gutachter ein, hinter denen sie sich verstecken kann, die das schlechte Gewissen beruhigen und Widerstände schwächen oder ausschalten sollen.

Mit den Gutachten ist das außerdem so eine Sache:

Der frühere französische Staatspräsident Pompidou hat seinerzeit eine geistreiche Feststellung dazu getroffen, wenn er meinte, es gebe drei sichere Wege zum Ruin:

Der erste seien Wetten, das sei der schnellste.

Der zweite seien Frauen, das sei der schönste.

Der dritte seien Sachverständigengutachten, die seien der sicherste!

 

Auch die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat einen Gutachter eingeschaltet.

Nach der Lektüre des Gutachtens fragt man sich, ob der Gutachter jemals Kommunalpolitik in der Realität erlebt hat, ob die Kommunalpolitiker vor Ort in seine Überlegungen einbezogen worden sind.

Er sieht die Lösung der kommunalen Probleme offenbar bevorzugt in der Vergrößerung der Kommunen, in der Zusammenlegung von Gemeinden. Größere Kommunen, so meint er, seien die Lösung für das Problem der kommunalen Finanznot, für die Verbesserung der kommunalen Leistungsfähigkeit, für die Überalterung der Bevölkerung.

Nur beiläufig sei erwähnt, dass das Gutachten wegen der Fülle von Fachbegriffen nicht leicht verständlich ist. Für den Kommunalpolitiker (er ist ja wohl auch Adressat, nicht nur die politischen Experten auf Landesebene), ist das schwer verdauliche Kost.

Von Fusionsoptionen zur „Optimierung der gesamträumlichen Leistungsfähigkeit“ ist da die Rede, von der hohen kommunalen „Leistungsfähigkeit“, die sich durch die Vergrößerung der Gebietseinheiten erreichen ließe, von den funktionsräumlichen Einheiten…, die die Äquivalenz zwischen Kostenträgern, Nutzern und Anbietern“ verbessern.

Von „Transaktionskosten, wie sie bei der interkommunalen Kooperation mehrerer Kommunen entstehen“ wird da gesprochen, desgleichen werden der „negative Finanzierungssaldo“ sowie „effizienzmindernde Spillover-Effekte“ bemüht.

Ein bedeutendes Kriterium bei der Kommunalreform ist für den Gutachter der „Kassenkredit“, was verwundert. „Kassenkredite“ sind Möglichkeiten zur Überbrückung einer vorübergehenden Liquiditätsenge. Er wird jedoch oft unzulässiger Weise wie Darlehen behandelt, weil Zinsen nur in der Höhe des beanspruchten Kredits anfallen.

Zu den Verbandsgemeinden meint der Gutachter, sie hätten sich für den ländlichen Raum bewährt, in verstädterten Gegenden bedürfe es anderer innovativer Formen kommunaler Selbstverwaltung. Ist die Vergrößerung der Einwohnerzahl um das Doppelte oder Dreifache eine „innovative Form“ kommunaler Selbstverwaltung? so wird man fragen dürfen.

Vor dem Hintergrund dieser Probleme, so der Gutachter, ergebe sich die Notwendigkeit „die kleinteiligen Verwaltungsstrukturen in Rheinland-Pfalz dahingehend zu optimieren, dass auch langfristig eine leistungsfähige und bürgernahe öffentliche Verwaltung im Land garantiert werden“ könne.

Um die Vergrößerungen der Gemeinden zu rechtfertigen, beruft sich der Gutachter offenbar auch auf die in der Eifel anzutreffenden Ortsgemeinden von 100 oder weniger Einwohnern und ist wohl der Meinung, dass auf diese Art und Weise die Zusammenlegung von Kommunen im Rhein-Pfalz-Kreis zu rechtfertigen sei.

Er verweist auf die Regelgröße einer Gemeinde, die mit 10.000 bis 12.000 Einwohner bzw. mit 13.000 bis 15.000 Einwohnern zu beziffern sei.

Ist ihm entgangen, dass diese Regelgröße - von teilweise geringfügigen Abweichungen nach unten - im Rhein-Pfalz-Kreis allenthalben erreicht wird? so wird man fragen dürfen.

Wenig hilfreich ist im übrigen der Verweis auf die Gemeindegrößen in Nordrhein-Westfalen, die über den Größen in Rheinland-Pfalz liegen.

Rheinland-Pfalz ist ein Bundesland, dessen Städte mit den Städten in Nordrhein-Westfalen kaum vergleichbar sind. Die Einwohnerzahlen von Mainz und Ludwigshafen liegen unter 200.000 Einwohnern. Die Einwohnerzahl von nordrhein-westfälischen Städten liegt weit darüber. Entsprechend sind auch die Gemeindegrößen gestaltet.

In Bayern hat man die kommunalen Großstrukturen, wie sie in Nordrhein-Westfalen eingeführt worden sind, konsequent vermieden.

Der Gutachter glaubt, dass man die Finanzprobleme lösen oder verringern kann, wenn mehrere Gemeinden der Verbandsgemeinden zusammen geschlossen und größere Einheiten geschaffen werden.

Ist ihm entgangen, dass die Zusammenlegung von zwei finanzschwachen Kommunen keine verbesserte Finanzausstattung erzeugt?

Hat er bemerkt, dass die Zusammenlegung einer finanzstarken mit einer finanzschwachen Kommune die ärgerliche „Transferunion“, vor der in Europa gegenwärtig nachhaltig gewarnt wird, im kommunalen Bereich erzeugen würde, die das Zusammenwachsen langfristig belastet?

Spärlich wird in dem Gutachten die Bedeutung der Mitglieder der Gemeindevertretungen für die Kommunalpolitik behandelt.

Gemeinderatsmitglieder sind in der Gemeinde präsent, kommunale Probleme werden von ihnen entdeckt und ihre Lösung initiiert. Die Vergrößerung der Kommunen reduziert die Zahl der aufmerksamen (und äußerst „billigen“) Beobachter, die um das Wohl der Gemeinde permanent bemüht sind.

Nicht bedacht ist auch die Tatsache, dass sich die Kommunalpolitik und die Kommunal-verwaltung in den Kreisen in „Funktionsteilung“ vollzieht. Die Gemeinden und der Kreis bilden eine Einheit in der Wahrnehmung von Aufgaben. Die über die Grenzen einer Gemeinde hinausgehenden Aufgaben werden vom Kreis wahrgenommen, sei es, dass es sich um regelmäßig zu erledigende Verwaltungsaufgaben oder Strukturpolitik handelt.

Der Gutachter meint, die Gemeinden mit einer kleinen Einwohnerzahl seien nicht in der Lage die Fachleute zu beschäftigen.

Dem ist entgegenzuhalten, dass auch der Kreis die Fachleute, die Spezialisten hat, die für die Kommunalpolitik in den Gemeinden benötigt werden. Fachleute kann man übrigens auch von außerhalb „anheuern“, was oft besser ist als einen mittelmäßigen Fachmann zu beschäftigen.

Wenn der Gutachter meint, Kläranlagen, Müllbeseitigungsanlagen erforderten größere Einzugsbereiche, sei darauf hingewiesen, das diese Versorgungseinrichtungen nicht einmal auf Kreisebene, sondern regional, für mehrere Land- und Stadtkreise eingerichtet worden sind. Die Großkläranlage der BASF entsorgt große Teile des Rhein-Pfalz-Kreises.

Die Größe der Landkreise von Kläranlagen und Abfallbeseitigungsanlagen abhängig zu machen, verkennt, dass es eine Fülle von Aufgaben gibt, die innerhalb der Kreise in Aufgabenteilung zwischen Kreis und Gemeinden wahrgenommen werden können und wahrgenommen werden. Sogar die Müllverbrennungsanlage in der Stadt Ludwigshafen entsorgt die gesamte Vorderpfalz.

Zur Gesamtsituation der Kommunalpolitik im Rhein-Pfalz-Kreis lässt sich festhalten, dass sie als rundherum befriedigend, um nicht zu sagen optimal gestaltet ist.

Kreismusikschule, Kreisvolkshochschule, Naherholungsgebiete, Realschulen, Gymnasien, Hallenbäder, Kreisstraßen, Radwege, Wanderwege, Naturschutz und Landespflege sind einige Beispiele für diese Feststellung.

Die Finanzsituation ist insgesamt solide, wenn man von der Stadt Schifferstadt mit fast 20.000 Einwohnern absieht, die an dem Dilemma mit ihrer Stadtsparkasse zu „beißen“ hat. Würde Schifferstadt, wie es der Gutachter für möglich hält, mit der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim zusammen gelegt, würde sich an der Finanzsituation der neuen Kommune allenfalls in der Weise etwas ändern, dass die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim in eine „Transferunion“ hineingezwungen würde, also für die Schulden der Stadt Schifferstadt aus dem Dilemma der früheren Stadtsparkasse mit in Haftung genommen würde; keine gute Voraussetzung für eine Fusion!

Der Gutachter hält die Bildung einer neuen Kommune aus der Gemeinde Römerberg, der Verbandsgemeinde Dudenhofen und dem 10 km entfernten Böhl-Iggelheim für möglich.

Dem mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Kommunalpolitiker fehlt jedes Verständnis für diesen Vorschlag. Es werden kommunale Einheiten, die ihre Leistungsfähigkeit über Jahrzehnte bewiesen haben, zerschlagen um eine neue Gemeinde mit fast 30.000 Einwohnern zu bilden.

Die Verbandsgemeinde Waldsee-Otterstadt liegt unter der Regelgröße. Sie hat aber in der Vergangenheit große Erfolge zu verzeichnen. Echten Reformbedarf gibt es auch dort nicht.

Die Bilanz der Kommunalpolitik im Rhein-Pfalz-Kreis kann nicht nur die einzelne Gemeinde oder Verbandsgemeinde mit den Ortsgemeinden in den Blick nehmen, sie muss die Gemeinschaft der Gemeinden und dem Kreis einbeziehen.

Bei dieser Bilanz sind die Erfolge der Gemeinschaft des Kreises und der Gemeinden höchst eindrucksvoll.

Es gibt eine Kreisvolkshochschule, die keinen Vergleich mit Nordrhein-Westfalen scheuen muss, eine Kreismusikschule, in Jahrzehnten das kulturelle Leben in unvergleichlicher Weise bereichert hat. Hallenbäder, Freibademöglichkeiten, Sporthallen, Ver- und Entsorgung:

Alles insgesamt optimal. Sogar die „neuen Kommunikationstechniken“ sind allenthalben vorhanden.

Durch die Initiativen des Kreises in Zusammenarbeit mit den Gemeinden wurden die Naherholungsgebiete geordnet. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft hat die Grundstücke von den Eigentümern gepachtet und weiter verpachtet.

Die Großberegnung der Vorderpfalz ist auf Initiative des Kreises und seiner Verwaltung entstanden, sogar die Schnakenbekämpfung ist ein Produkt der landrätlichen Verwaltung im früheren Landkreis Ludwigshafen.

Die Kommunalreform im Rhein-Pfalz-Kreis, vielleicht im ganzen Land Rheinland-Pfalz, erinnert an die Fehlkonstruktion der neuen Mittelbehörden nach der Auflösung der Bezirksregierungen. Das Land muss bis auf diesen Tag und künftig viel Geld ausgeben, damit die Bürger die Fehlkonstruktion nicht bemerken.

Zum Schluß sei zum Problem des Rhein-Pfalz-Kreises eine Stimme zitiert, der die Problematik der kommunalen Gegebenheiten in der Vorderpfalz bestens bekannt war.

Der Autor, Landrat des alten Landkreises Ludwigshafen und Initiator der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Rhein-Neckar, die später der Raumordnungsverband Rhein-Neckar wurde, Prof. Dr. Kurt Becker-Marx. Nach seiner Ruhestandsversetzung war er Professor für Raumordnung und Landesplanung an der Universität Mannheim. Die Gründung des Landkreises Ludwigshafen im Zuge der Verwaltungsreform im Jahre 1969 so meint er, „wäre kaum leistbar gewesen, wenn nicht eine neue soziologische und siedlungsstrukturelle Welle über die deutschen Kommunen gegangen wäre, welche diese exzentrische geographische Situation völlig in den Hintergrund gedrängt habe.

Wörtlich: „In den deutschen Stadtlandschaften … liegt seit den 60er und 70er Jahren der Schwerpunkt der Entwicklung auf den peripheren Gebieten, also bei uns bei den stadtnahen Landkreisen… und dieser nunmehr funktionale Bezug der Kreise in den Stadträumen rangiert weit vor allen anderen Gesichtspunkten, wie sie auch heißen mögen. Hier haben die Kreise… eher eine Verwaltungseinheit von Wahlbürgern – die Rolle einer alternativen Lebensreform gegenüber den Städten erhalten – alternativ im Sinne einer anderen soziologischen, kommunalen oder stättebaulichen Daseinsform. Die Städte streben in ihren städtebaulichen und ihren soziologischen Funktionen in die Vertikale, wie das der Bedarf und die Fähigkeit zur Konzentration verlangt.“

Aber diese erweckt, je mehr sie ansteigt, konträre Daseinserwartungen, horizontale, landschaftliche bestimmte und gegliederte Wohn- und Lebensräume, und dieser Trend wächst in stadtnahen Gemeinden und ihren Vereinigungen, den Landkreisen zu. Diese erhalten in den Ballungs- oder Konzentrationsräumen deshalb jetzt eine typische, eine synthetische Aufgabe… dafür müssen die Kreise leistungsfähig werden, man darf sie nicht auspowern.

Die großen Gemeinden vor den Städten werden durch ihre wachsende Größe, “ihre Molligkeit und ihre angenehmen Rundungen“, nach denen die Städte so lüstern sind, nicht etwa eingemeindungsreif, sondern sie verschließen sich mit wachsender Eigenentwicklung der Eingemeindung, weil sie eine eigene Lebensform erreicht haben.

Die Städte verdichten ihre kommunale Intensität nach der Mitte, wo ihre Kraftlinien zusammen laufen. Die großen Kreisgemeinden können nicht von einer entfernten Zentrale aus gesteuert werden.

Die Landesregierung, an der Spitze der Ministerpräsident Kurt Beck hat mit Verwaltungsreformen wenig Glück.

Die Landesregierung kann von Glück sagen, dass der Bürger die Fehlkonstruktionen nicht durchschauen kann. Wer vermag schon zu beurteilen, was die Auflösung der Bezirks-regierungen und die Schaffung einer neuen Mittelbehörde an Problemen in sich trägt, die bis heute fortdauern und die nur mit viel Geld zugedeckt werden können.

Man kann sich schwer dem Eindruck entziehen, das Motiv für diese Reform sei weniger von Sachlichkeit als von parteipolitischer Maxime bestimmt.

Die Auflösung des Oberlandesgerichts Koblenz gehört gleichfalls in diesen Rahmen.

Ähnlich dürfte es mit der Kommunalreform sein. Was den Rhein-Pfalz-Kreis betrifft, lässt sich nur nüchtern festhalten, dass er sich in den mehr als 4 Jahrzehnten seines Bestehens innerlich gefestigt hat, dass er im Zusammenwirken mit den Kommunen Stabilität und Zukunftsperspektive entwickelt hat. Die Einwohnerzahl ist in den Gemeinden und wohl deshalb auch im Kreis von etwas mehr als 110.000 Einwohnern im Jahre 1969 auf rund 150.000 Einwohner im Jahre 2011 gestiegen. Das alles macht eine Kommunalreform völlig überflüssig. Es gibt für die Initiative, die vom rheinland-pfälzischen Innenministerium ausgegangen ist, bis heute keine sachliche Begründung, nur Redensarten!

Das Kaiserslauterner Gutachten ist meiner Meinung nach nicht geeignet, diese Grundlage zu schaffen.

Leider wird man auch in diesem Fall fast resignierend feststellen müssen, dass sachliche Argumente, wenn der falsche Weg erkannt worden ist, keine Geltung mehr haben. Dann marschiert man einfach durch!

Dr. Paul Schädler

Regierungspräsident a.D.

Rechtsanwalt

Bodelschwinghstr. 5

67373 Dudenhofen

18.08.2011